Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Materials musste sich am Donnerstag ein 81-jähriger Mann vor dem Otterndorfer Amtsgericht verantworten. Foto: Kramp
Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Materials musste sich am Donnerstag ein 81-jähriger Mann vor dem Otterndorfer Amtsgericht verantworten. Foto: Kramp
Amtsgericht

81-jähriger aus dem Kreis Cuxhaven wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

von Tim Larschow | 07.06.2024

Das Amtsgericht Otterndorf hat einen über 80-jährigen Mann wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilt. Bei einer Hausdurchsuchung im Kreis Cuxhaven fand die Polizei mehr als 3000 grausame Dateien.

Aufgrund eines Hinweises, dass sich bei dem Beschuldigten kinderpornografische Dateien befänden, durchsuchte die Polizei Ende Januar 2023 die Wohnung des Mannes in der Samtgemeinde Land Hadeln. Dabei wurden unter anderem ein Laptop und ein USB-Stick beschlagnahmt. Auf den Datenträgern wurden insgesamt 1.300 kinderpornografische Inhalte sichergestellt. Vor Gericht wurde betont, dass es sich um Dateien handele, die an Grausamkeit kaum zu überbieten seien. "Schlimmer geht es nicht", sagte die Richterin am Donnerstag. Zusammen mit den gefundenen gelöschten Dateien handelte es sich um insgesamt rund 3300 Bilder und Videos. Sie zeigten zum Teil schwerste Sexualstraftaten an Kindern, darunter auch Darstellungen mit Säuglingen.

Nach der Durchsuchung im Januar 2023 beriet sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger über das weitere Vorgehen. Man entschied sich, die Beratungsstelle "Zweite Chance" in Bremen zu kontaktieren. Alle zwei Wochen war der Angeklagte zur Therapie in Bremen (bisher insgesamt 13 Mal). Der Mann räumte den Tatvorwurf in vollem Umfang ein. Er bereue die Tat zutiefst. Er war in "einen Bann" geraten, sagte er. Der Verteidiger betonte, dass der Mann seit der Hausdurchsuchung an seinem Problem arbeite.

Grenzüberschreitungen und Straftaten verhindern

Das Präventionsangebot der Beratungsstelle "Zweite Chance" richtet sich unter anderem an Personen, die bereits grenzüberschreitend oder straffällig geworden sind, und bietet auch Beratung bei Konsum von Kinderpornografie an. Ziel ist es, erneute Grenzüberschreitungen oder Straftaten zu verhindern.

Die Richterin verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss der Mann, der auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtete, 5400 Euro an den Verein "Die Schleuse" zahlen und die bereits begonnene Therapie bis zum Ende der Bewährungszeit auf eigene Kosten fortsetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Die Richterin folgte mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Positiv bewertet wurde, dass der Mann ein Geständnis abgelegt, zur Aufklärung beigetragen, Reue gezeigt und eine Therapie begonnen hatte. Der 81-Jährige bekam von der Staatsanwaltschaft eine positive Sozialprognose. Diese liegt vor, wenn dem Angeklagten nach Einschätzung des Gerichts bereits die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe eine ausreichende Warnung ist und er künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Der Verein "Die Schleuse" betreut im Landkreis Cuxhaven straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren und führt in Cuxhaven und Bad Bederkesa ambulante Angebote nach dem Jugendgerichtsgesetz durch. Eines der Projekte ist die "Offensive gegen Gewalt - Schule". Es geht darum, zu handeln, bevor Probleme eskalieren, sich selbst und seine Wirkung auf andere kennenzulernen, Talente zu erkennen und zu stärken. Es ist ein Präventionsangebot, das allen offensteht, bevor Straftaten zum Thema werden. Der Verteidiger sagte am Ende des Prozesses, er hoffe, dass auch andere Menschen mit ähnlichen Neigungen wie der Verurteilte Hilfe in einer Einrichtung suchen würden. 

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Tim Larschow

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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