
"Kühe leiden still": Landwirt aus dem Kreis Cuxhaven soll Tier gequält haben
Ein 55-jähriger Landwirt aus dem Kreis Cuxhaven musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Otterndorf verantworten. Er soll einer Kuh länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt haben. Ein Zeuge schildert die schlimme Entdeckung.
Am Amtsgericht Otterndorf wurde am Donnerstag ein 55-jähriger Landwirt aus dem Cuxland angeklagt. Er soll einer Kuh länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt haben.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2023, als ein Tierarzt, der für das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven tätig ist, eine Kontrolle auf dem Hof des Angeklagten durchführte. Hinter einem Stall fand er eine stark dehydrierte Kuh mit eingefallenen Augen und einem Bruch an einem der Hinterbeine. Das Tier wurde sich selbst überlassen und keine Hilfe geholt. Nach Angaben des Tierarztes lag die Kuh dort bereits seit zwei bis drei Tagen. In seiner Aussage betonte der Tierarzt: "Kühe leiden still, und dieses Tier hat lange gelitten." Das Tier musste noch am selben Tag eingeschläfert werden.
Nach Trennung in depressive Phase gerutscht
Der Verteidiger des Angeklagten erschien mit einer Verzögerung von 20 Minuten zur Verhandlung. In seiner Verteidigung führte er an, dass sein Mandant überfordert gewesen sei. Der 55-Jährige zeigte sich reuig und erklärte, dass ihn die Trennung von seiner Frau in eine depressive Phase versetzt habe, die ihn in seiner Arbeit eingeschränkt hat. Er wolle den Vorfall weder herunterspielen noch abstreiten, dass das Tier lange gelitten hat.

Mittlerweile hat der Landwirt seinen Tierbestand aufgelöst, und der Landkreis Cuxhaven untersagte ihm auch zukünftig die Tierhaltung. Die Ställe sind nun verpachtet.
Zum dritten Mal wegen Tierquälerei angeklagt
Die Staatsanwaltschaft forderte für den bereits zum dritten Mal wegen Tierquälerei angeklagten Mann eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem wurde eine Spende von 3000 Euro an einen Tierschutzverein gefordert. Der Staatsanwalt stellte dem Angeklagten, der inzwischen keine Tiere mehr hält, eine positive Sozialprognose aus. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierte für eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe.
Die Richterin verurteilte den 55-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss der Angeklagte die Verfahrenskosten tragen und eine Geldstrafe von 2000 Euro in Raten zahlen.