Nach acht Verhandlungstagen steht fest: Der 63-jährige Angeklagte (links) muss wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge lebenslang hinter Gitter. Foto: Mangels
Nach acht Verhandlungstagen steht fest: Der 63-jährige Angeklagte (links) muss wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge lebenslang hinter Gitter. Foto: Mangels
Urteil am Landgericht Stade

Mord in Otterndorf: Angeklagter muss lebenslang in Haft - und beharrt auf Unschuld

von Christian Mangels | 02.12.2025

Nach einem Gewaltverbrechen in Otterndorf ist ein 63-Jähriger am Dienstag (2. Dezember) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stade sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 eine 67 Jahre alte Frau tötete.

Mit gesenktem Kopf sitzt der Mann aus Nordleda auf der Anklagebank und nimmt das Urteil des Richters still und kopfschüttelnd zur Kenntnis. Nach acht Verhandlungstagen steht fest: Der 63-Jährige muss wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge voraussichtlich lebenslang hinter Gitter.

Die Richter sahen die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Ermöglichung einer anderen Straftat als erwiesen an. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslang plädiert hatte. Der Verteidiger hatte sich für einen Freispruch ausgesprochen und dies unter anderem mit angeblichen Versäumnissen bei den Polizeiermittlungen sowie zeitlichen Widersprüchen begründet.

Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Marc-Sebastian Hase hat der Nordledaer die aus der Schweiz stammende, erst vor wenigen Jahren nach Otterndorf übersiedelte Neubürgerin, mit der er eine Affäre gehabt hatte, am Abend des 23. Oktober 2022 in ihrer Wohnung im Wohngebiet Am Medembogen durch Würgen und festes Zudrücken auf ihrem Bett getötet. Dabei wurde der Schildknorpel des Opfers gebrochen.

Polizei fand die Ketten im Auto des Angeklagten

Der zeitweise als Berufskraftfahrer tätige Mann öffnete anschließend den Safe und nahm Goldbarren, Münzen, Bargeld und Schmuck der 67 Jahre alten Frau an sich. Zwei Ketten der Getöteten sowie 50 Gramm Feingold in Form eines sogenannten Tafelbarrens fand die Polizei später in seinem Auto. Als Tatmotiv nannte Richter Marc-Sebastian Hase "das schnöde Geld und Gold".

Über die Tat hatte sich der Mann nach Ansicht des Gerichts bereits Anfang Oktober 2022 Gedanken gemacht, als er sich bei Google nach K.-o.-Tropfen erkundigt hatte. Nach der Tat recherchierte der Vater eines noch nicht volljährigen Sohnes im Netz umfangreich nach der Verwertung von Gold, unter anderem bei Pfandhäusern und Goldankäufern. 

Das Gericht sah den Mann als voll schuldfähig an und stellte keine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der Verurteilte nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden könnte. 

Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses seine Schuld bestritten und unter anderem behauptet, die in seinem Auto aufgefundenen Ketten seien Erbschmuck aus seiner Familie. Die zwei Schmuckstücke, darunter eine Kette mit einer auffälligen Kennedy-Gedenkmünze, waren jedoch während der Verhandlung von Zeugen eindeutig als Schmuckstücke der Verstorbenen identifiziert worden.

Die letzten Worte vor Gericht gehörten dem Angeklagten: "Ich habe dieser herzensguten und liebevollen Frau nichts getan", sagt er vor den Augen des Sohnes der Verstorbenen, der als Nebenkläger auftrat, und weiterer Familienmitglieder. "Als ich mich von ihr verabschiedet hatte, hat sie noch gelebt. Ihr Tod hat mich genauso getroffen."

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Christian Mangels

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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