
Mord in Otterndorf: Verdächtiger Suchverlauf - Smartphone liefert Reihe von Indizien
Am jüngsten Verhandlungstag eines vor dem Landgericht Stade eröffneten Mordprozesses sind weitere Details des Falls zur Sprache gekommen, die den Angeklagten - einen 62-Jährigen aus Nordleda - belasten.
Bei dem derzeit in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten handelt es sich um den zeitweiligen Liebhaber der Getöteten. Dem Mann, der die Tat bestreitet, wird zur Last gelegt, die sieben Jahre ältere Wahl-Otterndorferin aus Habgier umgebracht zu haben. "Raub mit Todesfolge" lautet ein weiterer Vorwurf, der die Mordanklage begleitet.
An Sitzungstag drei ging es um ein Indiz, das die oben erwähnte Raub-These untermauern könnte. Die 3. Große Strafkammer hatte abermals Polizisten in den Zeugenstand gerufen; diesmal handelte es sich um in IT-Fragen beschlagene Ermittler, die sich das Mobiltelefon des Beschuldigten vorgenommen hatten und darüber eine Art von Bewegungsprofil, virtueller und physischer Natur, erstellen konnten. Bezogen auf das Surfverhalten des Mannes sprang einem Beamten ins Auge, dass sich im Cache des Handy-Browsers seitenlange Einträge finden ließen, die belegen, dass der Smartphone-Nutzer das Internet (zeitnah zum Tattag) nach Gold-Ankäufern oder vergleichbare Dienste anbietenden Juwelieren durchforstet hatte. Brisant klingt diese Erkenntnis vor dem Hintergrund einer Hausdurchsuchung: Im Wagen des Angeklagten hatte die Polizei bei dieser Gelegenheit 50 Gramm Feingold sowie zwei Goldketten gefunden. Eines der Schmuckstücke ordnete ein früherer Lebenspartner am zweiten Verhandlungstag zweifelsfrei der Getöteten zu.
Polizei nahm Log-in-Protokolle unter die Lupe
Unter den analysierten Internet-Zugriffen sollen sich ferner Suchanfragen zum Thema K. o.-Tropfen befunden haben, auch hegte der Besitzer des Handys laut Browserverlauf offenbar Reisepläne. Um den mutmaßlichen Tatzeitpunkt (23. Oktober 2022) wurden nach Aussagen des am Dienstag vernommenen Beamten auch auf dem Gerät befindliche Dateien gelöscht: Nacktaufnahmen der Getöteten befanden sich nicht mehr im Speicher des Smartphones, wohl aber die zugehörigen Miniaturansichten.
Größeren Raum nahm am Dienstag die Frage ein, inwieweit sich anhand von Log-in-Protokollen des Handys rekonstruieren lässt, wo sich der Beschuldigte am Tatabend aufgehalten hat. Offenbar genoss der Mann, der die aus der Schweiz zugezogene Frau mehrmals pro Woche aufgesucht hatte, so weit deren Vertrauen, dass er Zugang zum in der Doppelhaushälfte installierten WLAN-Netzwerk besaß: Laut Polizeiauswertung baute sein Mobiltelefon am früheren Abend des 23. Oktobers aber auch in der Zeit nach 23 Uhr eine Verbindung zum Router der Verstorbenen auf. Zwischenzeitliche Log-ins in Nordleda deuten darauf hin, dass der 62-Jährige mehrfach zwischen seiner Wohnadresse und dem Haus der Schweizerin hin und her gefahren ist. Doch inwieweit können Zugriffsprotokolle die Frage klären, ob sich der Beschuldigte in der Tatnacht im Hausinneren oder nur draußen, möglicherweise sogar außerhalb der Grundstücksgrenzen, aufgehalten hat? Ein Ermittler wies auf unterschiedliche Frequenzbänder hin, die das Handy bei der Einwahl genutzt hat. "In der Regel", so der Zeuge, spreche die Nutzung eines 5-GHz-Bands dafür, dass sich ein Mobilgerät im Nahbereich des Routers befinde. "Muss sie aber nicht", schränkte er im Nachsatz ein.
Verteidiger Reinhard Platzbecker stellte daraufhin einen Beweisantrag: IT-Forensiker sollen die Stärke des WLAN-Signals am fraglichen Router prüfen. Und außerdem herausfinden, ob ein Log-in auch von außerhalb des Hauses möglich ist. Dass er sich in dessen Nähe aufgehalten hat, war vom Angeklagten nicht bestritten worden.