Das Gericht ist überzeugt: Der Angeklagte Ehemann von Ekaterina B. hat seine Frau ermordet. Er wurde am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Foto: Overschmidt
Ekaterina-Mord in Bremerhaven

Prozess um getötete Ekaterina aus Bremerhaven: Urteil ist gesprochen

23.05.2023

Das Urteil ist gesprochen. Nach einem Mammutprozess hat das Gericht in Bremen am Dienstag seine Entscheidung im Fall der in Bremerhaven getöteten Ekaterina B. gesprochen. Der angeklagte Ehemann des Opfers, Walter B., muss ins Gefängnis.

Mord, Totschlag, Freispruch aus Mangel an Beweisen? Das Gericht hatte nach 42 vergangenen Prozesstagen viele Aspekte zu berücksichtigen, fällte am Ende aber ein eindeutiges Urteil: Es war der Ehemann und es war Mord.

Bestialische Tat als Reaktion auf bevorstehende Trennung

Walter B. hat dem Vorsitzenden Richter zufolge die Leiche seiner Frau in der eigenen Garage zerteilt, sie anschließend in einen Koffer gepackt und dann in die Geeste geworfen - und das alles, weil sich Ekaterina von ihm trennen wollte, so das Gericht. Auf ihn wartet nun eine lebenslange Haftstrafe.

Ekaterinas Ehemann hat bei seiner Tat heimtückisch gehandelt, seine Frau gezielt durch Betäubungsmittel wehrlos gemacht und diese Wehrlosigkeit dann auch bewusst zur Tötung ausgenutzt, wie Thorsten Prange, Pressesprecher des Landgerichts, zusammenfasst.

Eine besondere Schwere der Schuld und "niedere Beweggründe" konnte das Gericht aber nicht feststellen, wohl aber eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung" bei Walter B. Mit dem aktuellen Urteil könnte der Verurteilte somit beantragen, dass seine lebenslange Freiheitsstrafe mit Ablauf von 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Prozessparteien - also Staatsanwalt, Verteidigung und Nebenklage - können noch in Revision gehen. Die Berufung muss innerhalb einer Woche beantragt werden.

Walter B. kämpft bei Urteilsbegründung mit den Tränen

Während der Urteilsverkündung richtet sich Walter B.s Blick nach unten, seine Augen sind geschlossen. Der 47-Jährige schüttelt bei den Ausführungen des Vorsitzenden Richters häufig den Kopf. Bei der Urteilsbegründung sieht man dem nun Verurteilten die Verzweiflung an. Er kämpft mit den Tränen.

Walter B. schaut meistens mit einem leeren Blick geradeaus. Einmal legt er seinen Kopf auf den Tisch, vergräbt ihn seinen Armen. Bei den Schilderungen des Tatgeschehens heftiges Kopfschütteln des 47-Jährigen… Er soll Ekaterina betäubt, erwürgt und zerteilt haben. Von einer fortwährenden Liebe des Angeklagten zu Ekaterina könne man nicht sprechen, so der Vorsitzende Richter. Zu oft habe er sie in seinen Ausführungen "in die Pfanne gehauen" und aus Sexchats seiner Frau zitiert.

Gericht schenkt der Mutter keinen Glauben

War es der Ehemann des Opfers? Oder hat die Version seiner Mutter, sie habe Ekaterina getötet, für genügend Zweifel an der Schuld des Angeklagten gesorgt? Der Angeklagte hatte bis zuletzt beteuert, dass er die Tat nicht begangen hat.

"Wir sind davon überzeugt, dass es nicht die Mutter gewesen ist", so der Vorsitzende Richter, denn es sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass sie ihren Sohn erst acht Monate in der Untersuchungshaft schmoren gelassen habe, und sie dann erst die Tat gesteht.

Auch die Analyse der Rechtsmedizin passte nicht zu den Angaben der Mutter des Verurteilten. Der von ihr angegebene Todeszeitpunkt und die Zeit, zu der sie Ekaterinas Leiche angeblich zerteilt hat, konnten während der Obduktion nicht bestätigt werden, so das Gericht. Noch ist unklar, ob die Mutter des Verurteilten strafrechtliche Konsequenzen für die aus Sicht des Gerichts falschen Aussagen zu erwarten hat.

von Matthias Berlinke und Dennis Paasch

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