Die "weiße Pracht" freut nicht jeden: Eigentümer (und ihnen gleichgestellte Personen müssen bei Schneefall früh aus den Federn, um ihrer Räumpflicht nachzukommen. Foto: Tobias Hase/dpa
Die "weiße Pracht" freut nicht jeden: Eigentümer (und ihnen gleichgestellte Personen müssen bei Schneefall früh aus den Federn, um ihrer Räumpflicht nachzukommen. Foto: Tobias Hase/dpa
Früh räumen lohnt sich

Glätte, Schnee, Bußgeld: Diese Räumpflicht gilt für Anlieger im Kreis Cuxhaven

von Kai Koppe | 06.01.2026

Die Regeln sind in allen Cuxland-Gemeinden ähnlich. Hier und da variieren allerdings die Zeitfenster, in denen Bürger gegen Schnee und Glätte aktiv werden müssen.

Der frühmorgendliche Blick aus dem Fenster sollte in diesen Tagen zum Standardritual gehören: Haus- und Grundstückseigentümer haben möglicherweise dafür gerade zu stehen, dass Gehsteige und Radwege vor ihrem Besitz schneefrei und rutschsicher gehalten werden. Der Winterdienst muss überall dort geleistet werden, wo die Gemeinde die Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger übertragen hat. 

So lästig der Einsatz mit Schneeschaufel Besen und Streugut auch sein mag - Eigentümer sollten diese Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer es versäumt, rechtzeitig zu räumen und den Bereich vor seinem Grundstück gegen Glätte zu präparieren, riskiert ein Bußgeld. Wenn andere durch unterbliebene Sicherungsmaßnahmen zu Schaden kommen, kann man sogar in Haftung genommen werden.

Stadt Cuxhaven: Nach dem Motto "Alle müssen ran" sind Grundstückseigentümer in den meisten Fällen in puncto Winterdienst gefragt und müssen - sofern sie die Räumpflicht nicht delegieren - selbst zur Schippe greifen. Gehwege sind in mindestens 1,50 Meter Breite vom Schnee zu befreien und mit (wie es heißt) "zugelassenen Mitteln" trittsicher machen. Wo es keinen Gehweg gibt, ist am Fahrbahnrand ein entsprechender Streifen zu schaffen. Der Winterdienstpflicht sollte  unverzüglich nach Ende des Schneefalls nachgekommen werden, sie gilt werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20.00 Uhr. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach dem Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Konkret sind Geldbußen in Höhe bis zu 5000 Euro möglich.

Samtgemeinde Börde Lamstedt: Hier stehen innerhalb geschlossener Ortslangen ebenfalls Eigentümerinnen und Eigentümer in der Pflicht. Die Räum- und Streupflicht umfasst Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege und (falls die Genannten fehlen) die Fahrbahnränder. Dabei ist zu gewährleisten, dass ein mindestens ein Meter breiter Streifen schneefrei und trittsicher gehalten wird. Streupflichtigen Flächen sind bei Glätte an Werktagen bis spätestens 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9.00 Uhr sowie tagsüber bis 19.00 Uhr, so oft und wie es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu präparieren. Nachlässigkeit kann im Extremfall bis zu 5000 Euro kosten.

Stadt Geestland: Geh- und Radwege sind in mindestens 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Gibt es keinen Gehweg, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen.  Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die
Reinigung werktags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein. Bei Schnee- und Eisglätte muss mit abstumpfenden Mitteln soweit gestreut werden, dass sich Fußgänger und Radfahrer sicher bewegen können. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Wer seine Räumpflicht nicht im vorgeschriebenen Umfang erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Samtgemeinde Hemmoor: Die Winterdienstpflicht gilt SG-weit, auch für die Mitgliedsgemeinde Hechthausen. Eigentümer müssen Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege in 1,50 Meter Breite räumen und streuen. Die Pflichtzeiten liegen werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr. Danach entstandene Glätte muss bis zum Anbruch des nächsten Zeitfensters beseitigt werden. Sanktionen bei Nichtbeachtung sind identisch mit den Geldbußen in den oben genannten Kommunen.

Samtgemeinde Land Hadeln: Eigentümer anliegender Grundstücke müssen Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege in 1,50 Meter Breite räumen. Bei schmaleren Wegen ist die gesamte Breite freizuhalten. Die Pflichtzeiten liegen werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr. Fehlt ein Gehweg, ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. In verkehrsberuhigten Bereichen muss dieser Streifen 1,50 Meter Breite betragen. Verstöße werden hier ebenfalls als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Gemeinde Wurster Nordseeküste: Bei Schneefall ist im Falle einer Straße mit beidseitigem Gehweg der Abschnitt vor beziehungsweise hinter dem eigenen Grundstück freizuhalten. Das gilt auch für kombinierte Geh- und Rad beziehungsweise Fußgängerüberwege. Fehlt der Gehweg, muss ein 1,50 Meter tiefer Bereich von Schnee befreit oder gegen Glätte gesichert werden. Die Pflichtzeiten reichen werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 20.00 Uhr. Auch an der Wurster Nordseeküste dürfen zum Streuen keine Chemikalien und Salz nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Wer nachlässig ist, muss mit einem Bußgeld in oben genanntem Rahmen rechnen.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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