Der Gaffelschoner „Ethel von Brixham“ liegt nach wie vor am Kugelbake-Leitdamm auf Grund. Foto: Larschow
Der Gaffelschoner „Ethel von Brixham“ liegt nach wie vor am Kugelbake-Leitdamm auf Grund. Foto: Larschow
Eigner-Wechsel vor wenigen Monaten

Havarie vor der Cuxhavener Kugelbake: Bergung der "Ethel von Brixham" rückt näher

von Ulrich Rohde | 05.02.2026

Die "Ethel von Brixham" liegt seit Tagen am Kugelbake-Leitdamm auf Grund. Der Eigner steht unter Druck, schnell eine Entscheidung zu treffen, um Kosten und Risiken zu minimieren. Das WSA Elbe-Nordsee drängt auf die Bergung des Havaristen (mit Video).

Der havarierte Gaffelschoner "Ethel von Brixham" liegt nach wie vor am Kugelbake-Leitdamm auf Grund. Doch das soll sich schon bald ändern. Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe-Nordsee in Cuxhaven möchte die von dem über 130 Jahre alten Schiff ausgehende Gefahr für den Schiffsverkehr auf der Außenelbe möglichst rasch beseitigen.

Der Traditionssegler hatte am 31. Januar Cuxhaven verlassen und die Nordsee auf dem Kurs in Richtung Den Helder (Niederlande) angesteuert. Rund 1,4 Seemeilen (etwa 2,6 Kilometer) vor der Kugelbake lief der hölzerne Schoner am Wochenende am Leitdamm auf Grund.

Die Besatzung scheiterte bei dem Versuch, das Schiff mit Hilfe des Beibootes freizuschleppen. Der Seenotrettungskreuzer der DGzRS, "Anneliese Kramer", übernahm die Sicherung des Einsatzes. Kurz darauf kam es zu einem Wassereinbruch durch den an mehreren Stellen aufgerissenen Rumpf. Die "Ethel von Brixham" drohte auseinanderzubrechen. Das Beiboot des Mehrzweckschiffes "Neuwerk" brachte die vierköpfige Besatzung und einen Hund von Bord und in Sicherheit.

Das Traditionsschiff "Ethel von Brixham" wurde schwer beschädigt und liegt am Leitdamm vor Cuxhaven. Foto: Larschow

Noch liegt das Schiff lagestabil am Leitdamm

Seitdem liegt der Schoner am Leitdamm und wirkt im trüben Licht des Winters wie ein Geisterschiff. Noch sei der Havarist lagestabil, wie Kai Ewers, Pressesprecher des WSA Elbe-Nordsee, gegenüber cnv-medien.de bestätigt. "Das Schiff liegt sozusagen hoch und trocken", so Ewers. Das liegt an der seit Tagen vorherrschenden Ostwindlage, die für verminderte Wasserstände sorgt. Sollte sich das ändern, der Wind etwa auf Südwest drehen, ergäbe sich eine vollkommen neue Lage, die dann auch neu zu bewerten wäre, so Ewers. In einem solchen Fall müsste das Schiff davor bewahrt werden, bei erhöhten Wasserständen in die Fahrrinne zu treiben und erst recht zur Gefahr für die Schifffahrt zu werden.

Noch immer befindet sich die havarierte "Ethel von Brixham" am Leitdamm. Foto: Francke

Eigner muss über weiteres Vorgehen entscheiden

Doch so weit soll es gar nicht erst kommen. Zunächst einmal veranlasst das WSA, am Freitag, 6. Februar, die im Tank befindlichen Treibstoffe abzupumpen und womöglich auch die Schmierstoffe im Motor abzulassen. Außerdem hat der Eigner des Schiffes ebenfalls bis Freitag Zeit, darüber zu entscheiden, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Also wie, von wem und wann das Schiff geborgen wird. "Wir stehen mit dem Eigner in Kontakt", so Kai Ewers gegenüber CNV-Medien. Eine Entscheidung sei seitens des Eigners allerdings bis Donnerstag noch nicht gefallen.

Bei dem Eigner der "Ethel von Brixham" handelt es sich laut WSA um einen britischen Staatsbürger. Der in unserer Berichterstattung zuvor als Eigner genannte William Lund von der Umweltorganisation Wine Dark Sea Research ist nach eigenen Angaben nicht mehr im Besitz des Schiffes. Die Organisation habe die "Ethel von Brixham" am 29. November 2025 weiterveräußert.

Das Traditionsschiff "Ethel von Brixham" wurde schwer beschädigt und liegt am Leitdamm vor Cuxhaven. Foto: Larschow

WSA könnte das Schiff zur
Gefahrenabwehr entfernen

Falls der neue Eigner sich am Freitag nicht zum weiteren Vorgehen äußern sollte, werde das WSA seinerseits die Lage bewerten und zur Tat schreiten, so der WSA-Sprecher. Will heißen: Zur Gefahrenabwehr würde das Schiff dann vom Leitdamm entfernt werden - die Kosten würden dann dem Eigner in Rechnung gestellt. Vermutlich könnte das kostspieliger werden, als wenn der Eigner von sich aus ein Bergungsunternehmen beauftragt. "Wir geben dem Eigner die Gelegenheit, selbst tätig zu werden", so Ewers.

Das WSA Elbe-Nordsee hätte im anderen Fall die Handhabe aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hierin wird die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag geregelt. Diese umfasst unter anderem den Schutz eines fremden Rechtsguts vor Gefahren.

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Ulrich Rohde

Redaktionsleiter
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

urohde@no-spamcuxonline.de

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