Unmut über Baustellenlärm: Deshalb ist Sonntagsarbeit im Cuxhavener Hafen erlaubt
Baustellenlärm im Hafen sorgt für Unmut: Die einen fühlen sich gestört, die anderen sehen darin Fortschritt. Ein Facebook-Post über die Rammarbeiten in Cuxhaven am Sonntagmorgen um 7.30 Uhr ließ die Debatte hochkochen. Das sagt Niedersachsen Ports.
Im Hafen gelten für Sonntagsarbeit spezielle Regeln. Grundsätzlich ist sie in Deutschland verboten, doch unter anderem gibt es Ausnahmen, etwa für notwendige Hafenarbeiten. Diese sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) geregelt. Hafenarbeit richtet sich nach Schiffsläufen, Gezeiten und internationalem Wettbewerb - nicht nach Wochenenden.
Beschwerden über Sonntagsarbeit im Hafen
Derzeit laufen in Cuxhaven gleich drei große Bauprojekte. Unter anderem der Bau der neuen Liegeplätze. Dafür werden derzeit mit schwerem Gerät "Rammrohre" in den Boden gesetzt, die als Fundament für die neuen Liegeplätze dienen. Ohne diese Arbeiten könnten weder Kaianlagen noch Terminals entstehen. Auf der Großbaustelle von Titan Wind Energy (Germany) und im Alten Fischereihafen wird sonntags nicht gearbeitet.
Die Rammarbeiten von Niedersachsen Ports (NPorts) beim Bau der Liegeplätze 5 bis 7 sind weit über den Hafen hinaus hörbar. Anwohner berichten von dumpfen Schlägen im Sekundentakt, die man noch in Altenwalde hören könne. Manche fühlen sich in ihrer Ruhe gestört, andere verweisen darauf, dass ein Hafen naturgemäß nicht geräuschlos sein kann. "Es geht voran, seid froh, dass etwas gemacht wird", schrieb ein Nutzer in den sozialen Medien. Genau dort kochte die Debatte hoch. Der Vorwurf: Ruhestörung am Sonntag. Sogar das Gewerbeaufsichtsamt wurde informiert.
Rein rechtlich ist die Lage klar: Sonntagsarbeit kann genehmigt werden, wenn sie aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen unvermeidbar ist. Auch wenn einem Unternehmen sonst unverhältnismäßiger Schaden entstünde oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wäre, ist eine Ausnahme erlaubt.
Das Projekt hat einen engen Zeitplan
"Gerammt wird seit Anfang des Jahres. Wir haben auch eine Sondergenehmigung für Sonntagsarbeit", bestätigt Dörte Schmitz, Leiterin der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit bei Niedersachsen Ports. Das Projekt hat einen engen Zeitplan, weshalb auch sonntags an der Umsetzung gearbeitet wird. "Bisher sind 69 von 400 Rammrohren gesetzt", berichtet Schmitz.
Ein Unternehmen wie NPorts stellt den Antrag auf Sonntagsarbeit bei der Arbeitsschutzbehörde des Landes Niedersachsen. Dort ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Festgehalten wird anschließend alles im Planfeststellungsbeschluss. Das ist ein Verwaltungsakt, der die Zulässigkeit eines größeren Vorhabens, wie zum Beispiel den Bau einer Straße, Bahnlinie oder eben neuen Liegeplätzen feststellt.
Die Planfeststellungsbehörde muss bei ihrer Entscheidung alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange, wie Umweltschutz, Eigentumsrechte und eben auch den Lärmschutz, abwägen. Für viele Hafenbauprojekte tritt das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Planfeststellungsbehörde auf.
Die neuen Liegeplätze sollen bis 2028 fertiggestellt sein. Für Cuxhaven bedeutet das mehr Chancen für den Wirtschaftsstandort, für andere sind es Jahre mit Baustellenlärm. Fest steht: Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird weiter gerammt. Zwischen dem Wunsch nach Wachstum und dem Bedürfnis nach Ruhe prallen in Cuxhaven derzeit zwei Interessen aufeinander.