
Niedersachsens Kartellbehörde prüft massive Preisunterschiede bei Gasgrundversorgung
Die Landeskartellbehörde Niedersachsen deckt große Preisunterschiede in der Gasgrundversorgung auf. Zwölf Versorger liegen deutlich über dem Schnitt. Nun drohen Verfahren wegen möglichem Preismissbrauch - auch EWE steht im Fokus.
Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat am Montag den "Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Grundversorgung Gas in Niedersachsen" vorgelegt. In der Untersuchung wurde die Marktsituation im Bereich der Gasgrundversorgung vor, während und nach der Energiekrise von 2021 bis 2024 betrachtet.
EWE ganz vorn bei massiven Preisunterschieden
Dabei zeigten sich Auffälligkeiten bei zwölf Versorgern hinsichtlich der Preisgestaltung. An der Spitze dieser Auffälligkeiten hat die Landeskartellbehörde die EWE Vertrieb GmbH ausgemacht.
Die Behörde hat Preise von über 70 Unternehmen verglichen. Dabei handelt es sich überwiegend um Stadtwerke und Regionalversorger. Bei der Entwicklung der Preise zeigen sich laut Landesbehörde massive Preisunterschiede zwischen den Gasgrundversorgern. Die Preisabstände zwischen dem günstigsten und dem teuersten Grundversorger stiegen in der Energiekrise auf das Vierfache. Im vergangenen September waren sie noch immer doppelt so hoch wie 2021.
Missbräuchliche Preissetzung durch einige Gasgrundversorger?
Zwölf Grundversorger weisen im September 2024 Preise auf, die mindestens 20 Prozent über dem Durchschnitt aller Grundversorger liegen. Das Ergebnis bestärkt den Verdacht der Landeskartellbehörde, dass eine missbräuchliche Preissetzung durch einige Gasgrundversorger vorgelegen haben könnte. Diese Unternehmen werden in den kommenden Wochen von der Landeskartellbehörde zu Gesprächen eingeladen. Ziel der Gespräche sei es, den Verdacht des Preismissbrauchs aufzuklären und gegebenenfalls einvernehmliche Kompensationslösungen für die Kundinnen und Kunden zu erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, würden formelle Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet. In Kartellverwaltungsverfahren kann die Landeskartellbehörde Unternehmen verpflichten, Zuwiderhandlungen abzustellen. Bieten die Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens an, Verpflichtungen einzugehen, die die Bedenken der Kartellbehörde ausräumen, so können diese Verpflichtungszusagen durch Verfügung für bindend erklärt werden.
Preissteigerungen in der Gasgrundversorgung
Hintergrund: Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat im Jahr 2023 ein Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Untersuchung der Grundversorgungstarife Gas in Niedersachsen eingeleitet. Anlass waren zum einen die großen Preissteigerungen in der Gasgrundversorgung in Folge der Energiekrise im Jahr 2022.
Zum anderen waren mehr Kunden auf die Grundversorgung angewiesen, nachdem ihnen einige Gaslieferanten die Sonderlieferverträge gekündigt hatten.