Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel entfällt in Niedersachsen künftig auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel entfällt in Niedersachsen künftig auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Testpflicht

2G-plus-Regel im Kreis Cuxhaven: Es gibt weitere Ausnahmen

28.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel entfällt in Niedersachsen künftig auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben.

Das geht aus dem Änderungsentwurf der Corona-Verordnung des Landes hervor, den Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag im Gesundheitsausschuss des Landtags in Hannover vorgestellt hat. Auch Genesene, deren Infektion zwischen 28 und 90 Tage zurückliegt, müssen sich den Plänen zufolge demnächst nicht mehr zusätzlich testen. Bisher gilt die Ausnahme nur für Menschen, die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch die Auffrischungsimpfung oder eine nach den ersten beiden Impfungen durchgemachte Infektion nachweisen können.

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Die FDP begrüßte die Ausweitung, weil schon die Zweitimpfung in den ersten Monaten gut vor einem schweren Krankheitsverlauf schütze. Die Neufassung der 2G-plus-Regel zeige aber, dass die Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht allein durch eine Verordnung der Landesregierung beschlossen werden dürften, sagte die FDP-Abgeordnete Susanne Schütz. "Der Niedersächsische Landtag muss in die Entscheidungen eingebunden sein, damit die Regelungen zur Pandemiebekämpfung endlich öffentlich diskutiert werden", sagte sie. "Wir versprechen uns davon mehr Verlässlichkeit, aber auch eine verständliche und nachvollziehbare Kommunikation der Regeln."

Die neue Corona-Verordnung soll am Mittwoch in Kraft treten. Die derzeit geltenden Beschränkungen der «Winterruhe» sollen mit dem Regelwerk bis zum 23. Februar verlängert werden. (dpa)

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