Alter Führerschein muss weg: Was Bürger aus dem Kreis Cuxhaven jetzt wissen sollten
KREIS CUXHAVEN. Schon bald beginnt eine Führerschein-Umtauschaktion beim Kreis Cuxhaven und den Kommunen. Es lohnt sich, frühzeitig Termine zu vereinbaren.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Landkreis Cuxhaven bietet gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ab dem 1. Februar eine Führerschein-Umtauschaktion an.
Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Cuxhaven den Tausch des Führerscheins zu erleichtern, haben diese ab Februar die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch ihres Führerscheines auch in den Rathäusern der jeweiligen Samt- oder Gemeinde am Wohnort zu stellen.
Weitere Hinweise findet man auch auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen. Als abschließender Service wird die neu erstellte Führerscheinkarte von der Bundesdruckerei direkt an die Antragstellerin oder an den Antragsteller nach Hause verschickt.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Cuxhaven bleibt auch zukünftig zur Antragsannahme direkt die Führerscheinstelle des Landkreises in der Vincent-Lübeck-Straße 1 zuständig. Für die Personen, die den Antrag nicht in einer Gemeinde, sondern bei der Führerscheinstelle des Landkreises stellen möchten, gibt es die Möglichkeit, online einen Termin über den Link https://www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0 47 21) 66 20 66 bleibt auch weiterhin möglich.
Führerschein für 15 Jahre
Bis zum 19. Januar 2023 können Termine bei den kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 vereinbaren. Anschließend werden nach und nach die weiteren Geburtsjahrgänge freigeschaltet (siehe "Zeitplan" weiter unten).
Zum Ende der ersten Umtauschfrist ist damit zu rechnen, dass es zu einer deutlich erhöhten Terminnachfrage kommen wird, sodass es nicht immer möglich ist, einen zeitnahen Termin anzubieten und zu vereinbaren.
Da diese Entwicklungen bundesweit zu beobachten sind, ist seitens der Verkehrsministerkonferenz die Initiative ergriffen worden, zunächst auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro zu verzichten, sollte jemand mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sein.
Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Die Verwaltungskosten für den Umtausch eines Führerscheins belaufen sich auf 30,40 Euro.
Reiner Verwaltungsakt
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung seien damit nicht verbunden.
Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.
Dokumente mitbringen
Für den Führerscheinumtausch müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. (red/ es)
Zeitplan des Umtauschs
Umtausch der Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers: vor 1953: 19. Januar 2033; 1953 bis 1958: 19. Januar 2023; 1959 bis 1964: 19. Januar 2023, 1965 bis 1970: 19. Januar 2024; 1971 oder später: 19. Januar 2025.
Umtausch der Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr: 1999 bis 2001: 19. Januar 2026; 2002 bis 2004: 19. Januar 2027; 2005 bis 2007: 19. Januar 2028; 2008: 19. Januar 2029; 2009: 19. Januar 2030; 2010: 19. Januar 2031; 2011: 19. Januar 2032; 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033.
Männer und Frauen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen; unabhängig vom genauen Ausstellungsjahr des Führerscheins.