
Angepasster Impfstoff schon diese Woche im Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Immer mehr gerät die Corona-Pandemie aus dem öffentlichen Fokus - aber dennoch ist das Virus nicht aus der Welt. Ganz im Gegenteil.
Die Zahlen steigen wieder. Mittlerweile erfolgt die häufigste Ansteckung durch die Omikron-Variante. Und dafür ist Schutz entwickelt worden.
Impfstoffe an den Erreger angepasst
Auf Varianten des Virus haben die Entwickler von Impfstoffe längst reagiert. Die neueste Zulassung erfolgte am 12. September für eine angepasste Version des mRNA-Impfstoffs von BioNTech/Pfizer. Dieser Impfstoff enthält mRNA für das Spike der identischen Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 und das des ursprünglichen Stamms. Anfang September waren bereits zwei andere angepasste Impfstoffversionen zugelassen worden: so genannte bivalente mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.
Von den Mobilen Impfteams werde gegenwärtig für die Dritt- und Viertimpfung ein an diese Variante BA.1 angepasster mRNA-Impfstoff der Marke BioNTech/Pfizer oder Moderna verimpft, war vom Landkreis Cuxhaven zu erfahren. Und der neue, auf Omikron angepasste Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist in Sicht. Pressesprecherin Kirsten von der Lieth: "Wir werden schon ab dem kommenden Montag in allen Teams den aktuellen, an die BA 4.5-Variante angepassten Impfstoff anbieten können." Und in einigen Orte ist dieser Impfstoff sogar schon diese Woche dabei: So werde der Impfbus sowohl am morgigen Freitag als auch am Sonntag beim Dorffest in Beverstedt bereits den BA 4.5 Impfstoff dabei haben. Und auch bei der Impfaktion auf dem Wochenmarkt in Cuxhaven am Sonnabend werde den aktuellen Impfstoff ebenfalls schon verimpft.
Impfwillige warten auf den Wirkstoff
Ganz offensichtlich warten Impfwillige mit ihrer Dritt- oder Viertimpfung auf das neue Vakzin. Kirsten von der Lieth teilt dazu mit: Die erhoffte Zunahme der Impfbereitschaft mit BA 1 ist leider ausgeblieben. Die Vermutung liegt nahe, dass dies auch mit der Ankündigung des ganz neuen BA 4.5 Impfstoffes bereits vor dem ersten Piks mit BA 1 zusammenhängt." Im Rahmen der Aufklärungsgespräche sei selbstverständlich auf die baldige Verfügbarkeit des BA 4.5 Impfstoffes hingewiesen worden. Mit offensichtlichen Konsequenzen, wie Kirsten von der Lieth mitteilt: "Der eine oder andere ist da tatsächlich ohne Impfung wieder nach Hause gegangen, um lieber ein Impfangebot mit dem aktuellen Impfstoff wahrzunehmen." Weiterhin gelte übrigens: Jeder könne auf eigenen Wunsch die vierte Impfung erhalten, wenn es keine medizinischen Bedenken gebe.
Aktuell, so Sprecherin von der Lieth, seien größere und kleinere MIT im Einsatz, die flächendeckend ein regelmäßiges Impfangebot unterbreiteten. Das Angebot sei jedoch landesweit bis Ende des Jahres befristet. "Wir freuen uns und empfehlen auch, dass bis dahin so viele Menschen wie möglich die schützende Impfung in Anspruch nehmen und sind selbstverständlich darauf eingerichtet, eine erhöhte Nachfrage zu bewältigen," teil sie mit.
Änderung des Impfstatus
Der Landkreis Cuxhaven teilt mit, dass viele Menschen ab dem ersten Oktober nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Um diesen Status wieder herzustellen, sollten sich Betroffene eine Auffrischungsimpfung holen. Die Mobilen Impfteams böten dafür zahlreiche Termine an (www.landkreis-cuxhaven.de).
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um gegen das Coronavirus als vollständig geimpft zu gelten, regelt seit März dieses Jahres das Infektionsschutzgesetz. Für einige ändert sich dieser Status ab dem 1. Oktober.
Bisher gilt, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen in Anspruch genommen wurden. Mit einer Einzelimpfung gelten diejenigen als vollständig geimpft, die zusätzlich eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus nachweisen können.
Allerdings: Ab dem 1. Oktober ist das nicht mehr ausreichend. Erst nach der dritten, der sogenannten Boosterimpfung gilt der Impfstatus als vollständig. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine SARS-CoV-2 Infektion nachgewiesen werden kann und mindestens zwei Einzelimpfungen in Anspruch genommen worden sind. Als Nachweis gilt in der Regel der positive PCR-Test oder eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion vor der ersten Impfung.
Um den Status als vollständig geimpft aufrechtzuerhalten, können sich zweifach Geimpfte ohne nachgewiesene Corona-Infektion eine Auffrischungsimpfung holen. Eine einfache Möglichkeit dafür sei das Angebot der Mobilen Impfteams im Landkreis.