Im Bereich der Fundamente und Keller darf das geplante Holzheizkraftwerk an der Neufelder Straße weitergebaut werden. Foto: Sassen
Im Bereich der Fundamente und Keller darf das geplante Holzheizkraftwerk an der Neufelder Straße weitergebaut werden. Foto: Sassen
Umstrittenes Bauvorhaben

Auf der Baustelle für das umstrittene Holzheizkraftwerk in Cuxhaven wird weitergebaut 

09.03.2022

CUXHAVEN. Auf der Baustelle für das Holzheizkraftwerk an der Neufelder Straße ging es wochenlang nicht voran. Der Bauzaun war verschlossen. Das hatte einen Grund.

Die Arbeiten ruhten, solange das Gewerbeaufsichtsamt in Cuxhaven eine "wesentliche Änderung nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetz" überprüfte. Inzwischen ist für den Weiterbau zumindest im Bereich der Fundamente und Keller grünes Licht erteilt worden.

Das erklärte am Dienstag auf Nachfrage Bauleiter Hanke von Döhlen. Für die Hochbauten habe das Bauamt noch einmal Nachforderungen gestellt bezüglich technischer Details. Die seien inzwischen nachgereicht worden. In der Hauptsache gehe es dabei um das Brandschutzkonzept, so von Döhlen. Obwohl es von der Versicherung als ausreichend akzeptiert worden sei, habe das Bauamt bei den Trennwänden zwischen Turbinenhalle und Kesselanlage statt des geplanten Mauerwerks nun eine Betonwand gefordert. Das ergebe Mehrkosten und Änderungen in der Bauausführung, die jetzt im Rathaus geprüft würden. Äußerlich verändere sich der Baukörper dadurch nicht.

Thema im Ausschuss

Die Grünen machten das umstrittene Bauvorhaben kürzlich zum Thema im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. Grünen-Abgeordneter Norbert Welker stellte in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Frage, wie die Stadt Cuxhaven in Zukunft mit Wärme versorgt werden soll. Das im Bau befindliche Holzheizkraftwerk ist gesellschaftlich und politisch umstritten. Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven, da das Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurde.

Kritik der Grünen

Im ersten Genehmigungsverfahren sei die Stadt Cuxhaven aber beteiligt gewesen, da vor der Entscheidung über die Genehmigung das kommunale Einvernehmen (§ 36 BauGB) einzuholen war. Eine Beteiligung des Rats der Stadt Cuxhaven fand in dem Ursprungsgenehmigungsverfahren nicht statt, kritisierte Welker. Der Rat der Stadt Cuxhaven kann nur dann seine verfassungsgemäß garantierten Rechte als Hauptorgan der Stadt Cuxhaven ausüben, wenn sichergestellt ist, dass die Verwaltung den Rat in geeigneter Weise und umfassend über das Verfahren informiert, so die Kritik der Grünen.

Stromeinspeisung noch in diesem Jahr

Bauleiter Hanke von Döhlen geht davon aus, dass mit der Stromeinspeisung aus dem Holzheizkraftwerk noch in diesem Jahr begonnen wird. Für das zweite Quartal ist eine öffentliche Infoveranstaltung geplant, sofern die Coronabestimmungen diese zulassen. Die Fernwärmerohre sollen bis Mitte des Jahres bis auf Höhe des ehemaligen Real-Marktes mit einem Abzweig in die Präsident-Herwig-Straße verlegt sein.

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