
Corona fordert weiteres Todesopfer aus dem Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Mit Stand von Montag ist die Zahl der Corona-Toten im Kreis Cuxhaven gestiegen. Die Inzidenz stagniert währenddessen.
"Bedauerlicherweise müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass erneut eine infizierte Person verstorben ist", stellt Landrat Kai-Uwe Bielefeld im neuen Corona-Lagebericht betroffen fest. "Ich hoffe sehr, dass wir es weiterhin mit Einzelfällen zu tun haben und nicht wieder einer Situation wie im vergangenen Winter entgegenblicken. Für die Familie ist das in jedem Fall schmerzhaft. Den Angehörigen des Verstorbenen gehört meine Anteilnahme."
Inzidenz der Corona-Infektionen
Der Inzidenzwert für den Landkreis Cuxhaven bewegt sich indes auf gleichbleibendem Niveau. Den zweiten Tag in Folge liegt der Wert damit bei 120,2. Noch am Sonnabend lag der Wert bei 117,2. Cluster oder Infektionsschwerpunkte seien nicht auszumachen, so der Landkreis.
Corona-Fälle im Kreis Cuxhaven
Die 71 neuen Infektionen verteilen sich wie folgt auf den Landkreis Cuxhaven: 18 in der Stadt Geestland, 13 in der Stadt Cuxhaven, zehn in der Gemeinde Beverstedt, sieben neue Infektionen in der Gemeinde Wurster Nordseeküste, sechs in der Gemeinde Schiffdorf, fünf in der Samtgemeinde Land Hadeln, jeweils vier neue Corona-Fälle in den Gemeinden Hagen und Loxstedt sowie jeweils zwei Fälle in den Samtgemeinden Börde Lamstedt und Hemmoor. 86 Personen gelten aktuell als nicht mehr akut infiziert. Die prozentuale Intensivbettenbelegung liegt im Landkreis Cuxhaven bei 10,5 Prozent.
Neue Corona-Regeln
Seit Sonnabend sind Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie (Erst- und Zweitimpfung bzw. einmaliger Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson) und zusätzlicher Auffrischungsimpfung von der Testpflicht befreit. "Sie müssen also keinen aktuellen Testnachweis vorlegen, wenn sie die von der 2Gplus-Regelung betroffenen Lokale, Einrichtungen oder Veranstaltungen besuchen möchten", so der Landkreis. Der Nachweis über die erfolgten Impfungen, mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass, ist natürlich weiterhin erforderlich.
Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäuser
Wichtig: Dies gilt nicht für Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Dort muss auch nach einer erfolgten Auffrischungsimpfung weiterhin der Nachweis über einen negativen Test vorgelegt werden.
Trotz Impfung infiziert
Personen, die bereits zweifach geimpft sind und sich dennoch mit dem Corona-Virus infiziert haben, sind von der am Sonnabend beschlossenen Befreiung von der Testpflicht ebenfalls nicht umfasst. Sie müssen sich weiterhin testen lassen, sofern sie ihre Auffrischungsimpfung noch nicht erhalten haben.
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