
Corona-Inzidenz für Kreis Cuxhaven sinkt erneut
KREIS CUXHAVEN. Der neue Lagebericht für den Kreis Cuxhaven meldet sinkende Infektionszahlen.
Ein neuer Tag, ein neuer Lagebericht: Am Dienstag meldet sich der Landkreis Cuxhaven mit einem sinkenden Inzidenzwert zurück. Dieser liegt nunmehr bei 114,7. An den letzten beiden Tagen lag der Wert noch bei 120,2.
Verteilung der Infektionen
Die 14 neuen Infektionen verteilen sich wie folgt auf den Landkreis: Sechs neue Fälle in der Gemeinde Beverstedt, zwei in der Samtgemeinde Hemmoor sowie jeweils eine neue Corona-Infektion in den Samtgemeinden Börde Lamstedt und Land Hadeln, in den Gemeinden Hagen und Loxstedt sowie jeweils eine neue Infektion in den Städten Cuxhaven und Geestland.
Impfungen im Landkreis Cuxhaven
52 Personen gelten inzwischen als nicht mehr akut infiziert. Die prozentuale Belegung der Intensivbetten liegt jetzt bei 10,6 Prozent. Insgesamt wurden bislang 149.304 Erstimpfungen, 145.427 Zweitimpfungen und 34.496 Drittimpfungen gespitzt. Darin inbegriffen sind die Impfungen im Impfzentrum, den hiesigen Arztpraxen sowie die der mobilen Impfteams.
Neue Corona-Regeln für Kreishaus-Besuch
Für Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Neben- und Außenstellen greifen indes neue Corona-Regeln. Ab Mittwoch gilt für sie die 3G-Regel. "Bis auf Weiteres ist nun grundsätzlich vor dem Betreten der Gebäude ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges negatives Testergebnis vorzulegen", heißt es aus dem Kreishaus. Die Möglichkeit, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchzuführen, sei nicht vorgesehen. Außerdem werde ein gültiges Ausweisdokument benötigt, um die Personendaten mit den Nachweisen abzugleichen.
"Vorher Voraussetzungen erfragen"
"Da es in einigen Bereichen (unter anderem Jugendamt, Gesundheitsamt) zu anderweitigen Regelungen kommen kann, empfiehlt es sich, bei der Terminvereinbarung die jeweils gültige Zugangsvoraussetzung zu erfragen", so der Landkreis. Auf die in den Liegenschaften des Landkreises stattfindenden Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sei die 3G-Regelung genauso anzuwenden, wie auf alle übrigen Präsenzveranstaltungen.
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