Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises werden bis 3. Mai verlängert. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises werden bis 3. Mai verlängert. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Lagebericht

Corona-Krise im Kreis Cuxhaven: Das sagt der Landrat zu den Lockerungen

16.04.2020

KREIS CUXHAVEN. Landrat Kai-Uwe Bielefeld warnt davor, die erfolgreiche Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch überstürzte Maßnahmen zu gefährden.

Die Zahl der mit dem Corona-Virus im Landkreis Cuxhaven Infizierten ist am Donnerstag mit 79 Personen unverändert geblieben. Auch alle anderen Zahlen zur aktuellen Lage blieben gleich. Das bedeutet: 53 Infizierte sind wieder gesund. Es gibt drei Todesfälle und fünf Personen werden derzeit stationär im Krankenhaus behandelt, davon eine intensiv-medizinisch.

Wichtig, Geschäfte zu öffnen

Landrat Kai-Uwe Bielefeld sieht die sieht die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitssystems allgemein und im Cuxland als Erfolg. "Dieser darf nicht durch voreilige Maßnahmen gefährdet werden. Gleichzeitig war es wichtig, einzelne Bereiche wie zum Beispiel kleine und mittlere Geschäfte wieder zu öffnen und insbesondere einen Zeitplan für die Wiederöffnung der Schulen zu geben. Die Perspektive, die sich daraus ergibt, ist ein wichtiger psychologischer Faktor."

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Verfügungen verlängert

Weiter führt der Landrat aus: "Unabhängig von den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Bundesländern sehe ich gleichwohl einen fortbestehenden Handlungsbedarf für den Landkreis Cuxhaven. Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises werde ich zunächst bis zum 3. Mai verlängern. Eine Regelungslücke für die bisher getroffenen Festlegungen, die nach derzeitiger Rechtslage zum 18. April beziehungsweise 19. April enden, darf nicht eintreten", erklärt Bielefeld. "Da im Moment unklar ist, wann das Land die gestrigen Beschlüsse konkretisiert und an den Landkreis übermittelt und ob die Zeit für eine Veröffentlichung noch ausreichend ist, ist dieser Schritt geboten."

Entscheidung am Monatsende

Zur Absage von Großveranstaltungen bis zum 31. August bleibt Bielefeld abwartend: "Wie genau der Begriff einer Großveranstaltung seitens der Landesregierung definiert wird, bleibt abzuwarten", so der Landrat. Die Landesregierung habe zudem die weiteren Maßnahmen noch nicht konkretisiert. So sei für die Schulen mit Entscheidungen erst zum Monatsende zu rechnen.

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