Die niedersächsische Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft. Foto: Dittrich/dpa
Die niedersächsische Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft. Foto: Dittrich/dpa
Ausbreitung von Covid-19

Corona: Massive Verschärfung der Maßnahmen im Kreis Cuxhaven

03.04.2020

HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. Die niedersächsische Landesregierung hat am Freitag  bekanntgegeben, dass die bestehenden Regelungen in der Corona-Krise noch einmal deutlich verschärft werden.

Nach Angaben der Landesregierung werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Samstag (4. April) noch einmal deutlich verschärft. Die wohl grundlegendste Verschärfung betrifft den Aufenthalt von mehreren Personen auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten: So dürfen sich ab Samstag nur noch Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, auf dem entsprechenden Grundstück aufhalten. Damit sind Besuche von Freunden oder Großeltern bis mindestens 19. April komplett untersagt. "Kontakte sind auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränkt", heißt es wörtlich in der Verordnung. 

Keine Besuche in privaten Wohnungen

Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch bei pflege- und hilfsbedürftigen Menschen sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes. Auch Personen, die ihren Lebenspartner besuchen wollen und nicht in dessen Wohnanschrift gemeldet sind, betrifft die verschärfte Regelung nicht. Alle Ausnahmeregelungen sind in Paragraph 3 der Verfügung aufgeführt. Alle anderen Personen dürfen sich jedoch bis mindestens 19. April nicht mehr zusammen im privaten Raum aufhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. 

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Ausnahmen für Sonderpostenmärkte 

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen eine neue Regelung für Geschäfte mit gemischtem Sortiment - beispielsweise Sonderpostenmärkte - getroffen: Geschäfte, die überwiegend Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, dürfen weiter auch alle anderen Waren ihres Angebots anbieten. Dazu gehören etwa Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Zeitungsverkaufsstellen oder Blumenläden. Jene Läden hingegen, die überwiegend andere Waren im Sortiment führen, dürfen ausschließlich Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Der übrige Teil ihres Sortiments darf nicht zum Kauf angeboten werden.

Keine Geschwister bei Hochzeit erlaubt

Außerdem hat die niedersächsische Landesregierung verfügt, dass lediglich der engste Familienkreis bei Beerdigungen, Hochzeiten sowie der Begleitung Sterbender anwesend sein darf. Zum engsten Familienkreis gehören demnach lediglich und ausschließlich Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie - also direkte Verwandte wie Großeltern, Eltern und Kinder. Geschwister oder Geschwister der Eltern - beispielsweise Tante und Onkel - gehören jedoch nicht zu diesem engen Kreis. 

Kontaktsperre im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum gilt weiter die Kontaktsperre von mehr als zwei Personen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören. Dort muss wie in Supermärkten, Baumärkten oder Drogerien der Sicherheitsabstand von anderthalb Metern jederzeit eingehalten werden. Das gilt auch für Bushaltestellen oder Spazierwege. Freizeitanlagen, Grillplätze und sonstige touristische Ziele sind für den Publikumsverkehr gesperrt und dürfen nicht angesteuert werden. 

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