Die aktuellen Corona-Maßnahmen in Niedersachsen - und somit auch im Kreis Cuxhaven - werden voraussichtlich auch in den kommenden Wochen greifen. Foto: Archiv
Die aktuellen Corona-Maßnahmen in Niedersachsen - und somit auch im Kreis Cuxhaven - werden voraussichtlich auch in den kommenden Wochen greifen. Foto: Archiv
Verordnung des Landes

Corona-Maßnahmen: Niedersachsen verlängert "Winterruhe" erneut

21.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Die aktuellen Corona-Maßnahmen in Niedersachsen - und somit auch im Kreis Cuxhaven - werden voraussichtlich auch in den kommenden Wochen greifen.

Mit Blick auf eine Verlängerung der Corona-Verordnung nannte eine Regierungssprecherin einen möglichen Zeitrahmen von vier bis fünf Wochen. Erleichtern wie auch verschärfen könne man die Maßnahmen jederzeit.

Die aktuelle Corona-Landesverordnung ist noch bis zum 2. Februar gültig, muss daher in den kommenden Tagen überarbeitet oder verlängert werden. In dieser Verordnung sind viele Corona-Maßnahmen festgehalten, wie etwa Kontaktbeschränkungen. Auf viele verschärfte Regeln hatte sich die Landesregierung vor Weihnachten verständigt und sie dann verlängert. Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind im Bundesland derzeit verboten, Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen. Diese Regeln werden auch als "Winterruhe" bezeichnet.

2G-Regel auch für Jugendliche

Jugendliche sollen unterdessen demnächst nicht mehr pauschal von der 2G-Regel in Niedersachsen ausgenommen sein - welches Mindestalter dann greifen soll, ist aber weiterhin unklar. CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer erklärte, es gebe dazu noch keine Einigung mit dem Koalitionspartner SPD. Die CDU befürworte es, den Impf- oder Genesenenstatus auch von jüngeren Menschen zu verlangen, weil diese ebenfalls zur Verbreitung des Virus beitragen.

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Um Jugendlichen vor der Einführung der Regel noch einmal die Chance zu geben, sich impfen zu lassen, seien Übergangsfristen von vier bis sechs Wochen bis zum Inkrafttreten oder eine schrittweise Einführung nach Altersgruppen denkbar, sagte Toepffer. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hatte angekündigt, die 2G-Ausnahme für Jugendliche solle mit der kommenden Corona-Verordnung entfallen, legte sich aber auf kein neues Mindestalter fest.

Erste Kreise in Niedersachsen schränken indes die Kontaktnachverfolgung in ihren Gesundheitsämtern ein. Grund sei die große Zahl an Corona-Neuinfektionen durch die Omikron-Welle. Die betroffenen Landkreise konzentrierten sich deshalb unter anderem auf Risikogruppen bei der Nachverfolgung der Infektionsketten. Unter den gegenwärtigen Umständen sei die Kontaktnachverfolgung schlicht nicht mehr zu leisten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer.

Gesundheitsämter am Limit

Die Gesundheitsämter würden es trotz Unterstützung, etwa des Landes und der Bundeswehr, bereits nur noch mit Mühe schaffen, Corona-Infizierte zeitnah zu informieren, sagte Meyer. Mehrere Landkreise wie Goslar oder Aurich meldeten deshalb, dass sie sich bei der Kontaktnachverfolgung auf bestimmte Bereiche wie den Gesundheitssektor oder Schulen konzentrierten.

Die Kontaktnachverfolgung sei nach wie vor ein wichtiges Instrument, damit sich die Infektionen nicht weiter ausbreiten, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Im Anbetracht der Lage sei es allerdings sinnvoll, wenn sich die Gesundheitsämter auf gefährdete Menschen konzentrieren würden. Regierungssprecherin Anke Pörksen betonte, es sei wichtig, dass die Menschen ihre Kontakte auch selbst nachverfolgen. (dpa)

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