
Corona-Nachweise aus dem Internet erfüllen nicht die 3G oder 2G+ Vorgaben
KREIS CUXHAVEN. Immer wieder werden Testzertifikate vorgezeigt, die von einem zweifelhaften Online-Arzt stammen. Legal sind diese nicht.
"Testzertifikate, die im Internet heruntergeladen werden können, genügen nicht als Nachweis der 3G- oder 2Gplus-Regel", betont der Landkreis Cuxhaven am Mittwoch. Aufgrund zahlreicher Anfragen weise das Gesundheitsamt darauf hin, dass diese Zertifikate nicht anerkannt werden.
Zertifikat vom Online-Arzt
Mit der Einführung der 2Gplus-Regel, die seit Mittwoch in vielen Bereichen gilt, kommt kaum noch jemand ohne einen regelmäßigen Test aus. Das Angebot "Einfach nur Fragebogen ausfüllen und fünf Minuten danach erhältst Du Dein Zertifikat als PDF per Email vom Online Arzt" mit dem ein Anbieter im Netz für die Ausstellung von Testzertifikaten im Internet wirbt, klingt da doch viel bequemer, als in der Kälte am Testzentrum anzustehen.
Keine Akzeptanz für Online-Nachweise
Aber: Diese vermeintlichen Testzertifikate, die von zweifelhaften Onlineanbietern wie "test-express.de" oder "dransay.com" im Internet heruntergeladen werden können, sind nicht gültig. Da die Durchführung des Selbsttests nicht überwacht wird, genügen sie den Anforderungen an einen Nachweis der 3G- oder 2Gplus-Regel nicht. Arbeitgeber oder Betreiber dürfen diese vermeintlichen Nachweise also nicht akzeptieren.
Offizielle Testmöglichkeiten
"Sollten Sie also einen Testnachweis benötigen, suchen Sie bitte die Testanbieter im Landkreis auf und verlassen sich nicht auf zweifelhafte Anbieter im Internet", heißt es aus dem Kreishaus. Alle aktuellen Testmöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite. "Durch das wachsende Interesse kommen laufend neue Angebote hinzu", so die Landkreis-Meldung.