
Corona-Variante im Kreis Cuxhaven: Omikron-Fälle nehmen zu
KREIS CUXHAVEN. Im Kreis Cuxhaven steigt die Zahl der Infektionen mit der Omikron-Variante (B.1.1.529) des Corona-Virus exponentiell an.
Bis zum Mittwochmorgen waren dem Landkreis in den vergangenen Wochen insgesamt 20 Fälle der Omikron-Mutation (B.1.1.529) gemeldet worden. Am Mittwoch wurde diese Zahl beinahe verdoppelt. Stephanie Bachmann, Sprecherin des Landkreises Cuxhaven, meldete 16 neue Omikron-Fälle.
Doch wie wird festgestellt, ob es sich um eine Infektion mit der Omikron-Variante handelt oder nicht? "Das kann grundsätzlich nur in einem Labor nachgewiesen werden", erklärt Landkreis-Sprecherin Bachmann. Von allen bestätigten Corona-Fällen, die der Landkreis registriert, müssen aber mittlerweile mindestens vier Prozent auf die Virus-Variante Omikron im Labor geprüft werden.
Risikogebiete und Cluster
Wie hoch die Zahl der geprüften Tests ist, ist dem Landkreis nicht bekannt. Besondere Aufmerksamkeit bekommen bestätigte Fälle aus Riskogebieten, in denen Omikron die vorherrschende Variante ist, oder aus Clustern, in denen ein oder mehrere Omikron-Fälle nachgewiesen wurden, so die Landkreissprecherin.
Auch geimpft in Quarantäne
Alle Personen (auch Geimpfte und Genesene), die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen in eine 14-tägige Quarantäne. Selbst wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist, wird Isolation verordnet, wie das Land Niedersachsen auf seiner Homepage verdeutlicht.
Nicht zögern
"Für die betroffenen Personen ist es wichtig, nicht erst auf die Aufforderung des Gesundheitsamtes zu warten, sondern sich sofort abzusondern", betont Landkreis-Sprecherin Bachmann. Aufgrund des derzeit äußerst hohen Fallaufkommens stoße die Fall- und Kontaktermittlung zunehmend an seine Grenzen. Weil die Kontaktermittler so viel zu tun haben, würden nunmehr ausschließlich Corona-positiv-getestete Personen vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, aber nicht mehr Kontaktpersonen, berichtet der Landkreis.
Dass sich Kontaktpersonen isolieren müssen, sei aber immer noch Pflicht. Dies hat zu erfolgen, sobald man darüber informiert wird, dass man Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Im Zweifel lieber isolieren
Wer als Kontaktperson gilt, entscheidet die betroffene Person in Eigenregie. "Wer seiner Nachbarin im Treppenhaus frohe Weihnachten gewünscht hat, gilt noch nicht als Kontaktperson", so Bachmann, aber: "Im Zweifel ist es besser, sich zu isolieren."