
Cuxhavener Arbeitgeberverband gibt Tipps: So verhalten sich Eltern mit kranken Kindern richtig
KREIS CUXHAVEN. Werden kranke Kinder mit Medikamenten "vollgepumpt" in die Kitas im Kreis Cuxhaven geschickt? Ein Arbeitgeberverband bezieht Stellung.
Kürzlich beschwerte sich ein Cuxhavener darüber, dass berufstätige Eltern ihre kranken Kinder mit Medikamenten "vollgepumpt" in die Kita bringen würden, statt sie zu Hause zu pflegen. Auch warf er den Arbeitgebern und dem Gesundheitsamt vor, nicht ausreichend einzuschreiten. Jetzt äußert sich auch Andreas Wulf, Vorsitzender des Unternehmens Verbands Cuxhaven (UVC) Elbe-Weser-Dreieck, zu den Vorwürfen.
Verletzung der Aufsichtspflicht
"Bisher wurde die geschilderte Problematik noch nicht an uns herangetragen", betont Wulf. Grundsätzlich liege die Verantwortung für das Wohl der Kinder bei den Eltern. Fiebersenkende Mittel zu verabreichen und sie als "gesund" in den Kindergarten zu bringen, sei eine Verletzung der Aufsichtspflicht für Schutzbefohlene.
Der fiebernde Körper solle zur Ruhe kommen, um eventuelle Spätfolgen zu vermeiden und zu regenerieren. Doch sei es nicht nur den Kindern gegenüber unverantwortlich, diese krank bei anderen "abzuladen", auch gegenüber den anderen Kindern und Betreuern sei es nicht vertretbar.
Elternbrief verschickt
Über das genaue Vorgehen bei Krankheitssymptomen eines Kindes hatte kürzlich ein Elternbrief des Landkreises Cuxhaven aufgeklärt. Treten beispielsweise Symptome, wie Fieber oder anhaltende Bauchschmerzen auf, heißt es im Schreiben, sei eine "Kindertagesbetreuung nicht zulässig".
Doch auch im Gesundheitsamt sowie der Fachberatung für Kindertagesstätten im Jugendamt sei das Problem bekannt. Pressesprecherin Kirsten von der Lieth betont: "Aus behördlicher Sicht gibt es keinen Anlass zu handeln."
Von 20 auf 60 Kinderkrankentage
Auch bestehe gar keine Notwendigkeit zu solch drastischen Schritten, so der UVC-Vorsitzende. Aufgrund der Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld stehen jedem Elternteil 30 statt 10 Kinderkrankentage zur Verfügung. Bei zwei Elternteilen seien es 60 Tage im Jahr sowie 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende.
In der entsprechenden Zeitspanne übernehme die Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes. "Dies dient, um die Covid-19-bedingten Schwierigkeiten bei Kindern zu mildern", so Wulf. Die Regelung gelte vorerst bis einschließlich Freitag, 31. Dezember.
Verständnis ist groß
Andreas Wulf erklärt: "Da fast alle Arbeitgeber auch Eltern sind, ist das Verständnis auf der Arbeitgeberseite groß." In schwierigen Situationen gebe es viele Lösungen, die mit dem jeweiligen Betriebsablauf vereinbar sind.
So könne für bestimmte Berufsgruppen das Homeoffice helfen. Weitere Lösungen seien Arbeitszeitkonten, wo Mehr- und Minderarbeit erfasst wird, um die Arbeit später nachzuholen oder notfalls der Gebrauch von Urlaubstagen. "Wichtig ist eine offene und vertrauensvolle Kommunikation", schließt Wulf ab.