
Das müssen Corona-Infizierte im Kreis Cuxhaven wissen
KREIS CUXHAVEN. Kürzlich teilte der Landkreis Cuxhaven in seinem aktuellen Lagebericht mit, dass die Mitarbeiter-Kapazitäten derzeit erschöpft seien. Was das im Detail bedeutet.
Täglich werde dem Gesundheitsamt derzeit bis zu 50 Neuinfektionen gemeldet. Jeder dieser Fälle zieht umfangreiche Aufgaben nach sich. Inzwischen sei das Ende der einsetzbaren Kapazitäten erreicht, so heißt es im aktuellen Corona-Lagebericht des Landkreis Cuxhavens. Angesichts der anderenorts im Bundesgebiet noch deutlich angespannteren Lage sei auch mit Amtshilfe von außen kaum zu rechnen.
Priorisierte Fälle werden zuerst bearbeitet
Es bleibe daher nichts anderes übrig, als die Aufgaben priorisiert abzuarbeiten, so wie es auch in benachbarten Landkreisen geschieht. Im Einzelnen bedeute das: Es werden möglichst alle Personen vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert, für die bis 14.30 Uhr am gleichen Tag ein positives PCR-Ergebnis vorliegt. Sollte die Anzahl der gemeldeten Fälle zu umfangreich sein, wird das Fall- und Kontaktmanagement priorisiert die Fälle von älteren Personen, Personen innerhalb von Einrichtungen und Betroffenen mit Bezug zu bereits bekannten Fällen bearbeiten.
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Nicht erreichte Infizierte bekommen Post
Betroffene, die nicht erreicht werden können und sich auch nicht zurückmelden, erhalten ihren Absonderungsbescheid ausschließlich schriftlich. Dies bedeutet, dass sich diese Infizierten grundsätzlich in eine Isolation von drei Wochen zu begeben haben. Eine weitere Kontaktaufnahme erfolgt nur, wenn die Person zu einer Risikogruppe gehört. Betroffene sind in jedem Fall zu einer Rückmeldung beim Gesundheitsamt via E-Mail gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de oder per Post verpflichtet.
Kontakte von Kindern eigenständig informieren
Bei der Ermittlung der jeweiligen Kontakte der Betroffenen erfolgt zunächst die Ermittlung der Haushaltskontakte und danach werden die Kontakte innerhalb besonders sensibler Gruppen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder ähnliche Bereiche bevorzugt bearbeitet. Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes, wie zum Beispiel ungeimpfte Kinder, die sich privat zum Spielen getroffen haben, sind eigenständig von der Infizierten Person oder deren Erziehungsberechtigten zu informieren. Eine Ermittlung und Verfolgung solcher Kontakte durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.
Keine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt bei Infektionen in Unternehmen
Betroffene Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber von der Infektion zu unterrichten. Der Arbeitgeber muss dann selbstständig alles Notwendige veranlassen. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel nicht. Dies gilt auch für Infektionsfälle bei Feiern, Veranstaltungen oder in Vereinen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, sich jeweils um die Information der Kontaktpersonen zu kümmern und über das angemessene Verhalten aufzuklären.
Ungeimpfte Infizierte begeben sich selbstständig in Quarantäne
Informationen dazu sind unter anderem auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu finden. Ungeimpfte Kontaktpersonen haben sich laut Absonderungsverordnung hier eigenverantwortlich in Quarantäne zu begeben und auch wieder zu entlassen. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in diesem Fall besteht nicht.