
Cuxhavener Bürgerin verärgert: Querdenker-Demo in der Bucht hat bitteren Nachgeschmack
CUXHAVEN. Dass "Sonntagsspaziergänger" in der Grimmershörnbucht lautstark auf sich aufmerksam machen durften, sorgt bei Grünstrandnutzern für Unverständnis.
"Und das am Sonntag", ärgert sich eine der Redaktion namentlich bekannte Leserin. "Wo kein Mensch seinen Rasen mähen darf, weil das schon eine Ruhestörung bedeutet": Es geht um den Querdenker-Aufzug am 14. August in der Grimmershörnbucht: Zahlenmäßig überschaubar, soll die Gruppe der sogenannten "Sonntagsspaziergänger" ihre Anliegen in erheblicher Lautstärke vorgetragen haben.
Nutzer des Grünstrands, zu denen auch Cuxhavenerinnen und Cuxhavener gehören, die Pacht bezahlen, um am genannten Ort einen eigenen Strandkorb aufstellen zu können, fühlten sich nach eigenen Angaben unter anderem durch den Einsatz einer Sirene gestört, die Kundgebungsteilnehmer in unregelmäßigen Abständen aufheulen ließen. Für diejenigen, die sich am Grünstrand in Erwartung eines erholsamen Nachmittags eingerichtet hatten, soll es keine Möglichkeit gegeben haben, den über Lautsprecher verbreiteten Querdenker-Parolen zu entgehen.
"Gezwungen, das zu ertragen"
"Man war gezwungen, das zu ertragen", berichtet die Leserin und spricht davon, dass der mit den sogenannten "Spaziergängen" verbundene Lautstärkepegel vielen Cuxhavenern gegen den Strich gehe, nur: "Keiner traut sich da, etwas zu sagen." In der Grimmershörnbucht sprachen entnervte Badegäste die Polizei an. Nachdem die Beamten auf die zuständige Genehmigungsbehörde verwiesen hatten, erhob ein Gast Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung (vgl. CN vom 17.08.): Ohne sich dabei auf die politischen Inhalte zu beziehen, bezeichnete der Mann die Demonstration als "unzumutbar" und vertrat die Auffassung, dass die Allgemeinheit an einem ausgewiesenen Badestrand, an welchem auch kleine Kinder spielen, den Anspruch haben dürfe, ihre Ruhe zu haben.
Ähnliche Argumente waren in einem anderen Fall aus offiziellem Munde zu hören gewesen - nicht in Cuxhaven, sondern im Seebad Travemünde, wo der dortige Kurdirektor gemäß eines Berichts der Plattform "Travemünde aktuell" darauf hingewiesen hatte, dass touristische Anlagen dem Zweck der Erholung vorbehalten seien. Als die Grünen eine Veranstaltung am Grünstrand durchführen wollten, soll der Travemünder Touristiker davor gewarnt haben, dass andere Organisationen im Sinne der Gleichbehandlung die Nutzung des fraglichen Bereichs begehren könnten. Der Vorgang liegt zehn Jahre zurück.
Grundrecht genießt starken rechtlichen Schutz
Unwesentlich jünger ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, das eine von der Kommune Bad Nenndorf ausgesprochene Beschränkung kassierte. Dabei ging es um Lautstärke: Im Vorfeld eines Neonazi-Aufmarschs hatte das Nenndorfer Rathaus die Verwendung von Megafonen oder Verstärkern bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 51 Personen als "überflüssig" untersagt. Die Kammer widersprach: Mittel der Meinungsäußerung könne der Anmelder grundsätzlich selbst bestimmen. "Auf der anderen Seite", so hoben die Richter jedoch hervor, "bietet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit als Kommunikationsgrundrecht keine Rechtfertigung dafür, durch Technikeinsatz Aufmerksamkeit von Unbeteiligten zu erzwingen". Genau das dürfte aus Sicht der sich gestört fühlenden Gäste aber in der Bucht passiert sein.
Stadt: "Prüfen stets aufs Neue"
Gegenüber unserer Redaktion ging die Stadt Cuxhaven nicht auf solche Beispiele aus der Rechtspraxis ein. Pressesprecher Marcel Kolbenstetter trat jedoch der Auffassung entgegen, dass die Genehmigung der Woche für Woche angemeldeten "Spaziergänge" ein Selbstläufer sei. "Jede beantragte Strecke wird stets aufs Neue geprüft." Gleiches gelte für den rechtlichen Kontext, betonte Kolbenstetter.