Entwässerungsgebühr wird in Hadeln eingeführt
OTTERNDORF. Es wird in den grob geschätzt 3500 betroffenen Haushalten keine Begeisterung aufkommen. Aber die Samtgemeinde Land Hadeln muss in Otterndorf, Nordleda und Neuenkirchen eine neue Gebühr einführen. Muss, weil sie der Landesrechnungshof fordert. Es handelt sich dabei um eine Oberflächenentwässerungsgebühr.
Die Gebühr war bislang in der Schmutzwassergebühr enthalten. Aber das muss sich zum 1. Januar 2022 ändern. So will es der Landesrechnungshof. Sönke Westphal, Kämmerer der Samtgemeinde, erklärt: "Für die drei Kommunen besteht Anschluss- und Benutzungszwang für das bestehende Netz der Oberflächenentwässerung. Aus diesem Grund ist die Samtgemeinde in diesen Gebieten zuständig." Hintergrund ist, dass der Marschboden, auf dem die Häuser stehen, bereits so wassergesättigt ist, dass eine Entwässerung von den versiegelten Flächen nur über das Leitungsnetz erfolgen muss.
Flächen werden ausgemessen
Die künftige Gebühr richtet sich nach der versiegelten Fläche auf den Grundstücken, von der Niederschlagswasser ins öffentliche Entsorgungsnetz eingeleitet wird. Die Beiträge sollen zweckgebunden zur Finanzierung des Baus und der Unterhaltung der Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen der Samtgemeinde verwendet werden.
Reinhard Borchers, in der Verwaltung für Abgaben zuständig, erläutert, dass die betreffenden Gebiete durch eine beauftragte Firma beflogen worden sind. Eine weitere externe Firma ist damit beauftragt, ein Regenwasserkanalkataster und ein Flächenkataster aufzubauen, auf dessen Grundlage die jeweiligen Gebühren ermittelt werden sollen. In Kürze soll auch noch eine Befliegung des Baugebietes "Am Medembogen" in Otterndorf mit einer Drohne zum gleichen Zweck erfolgen. Die Auswertungen der Erhebungen dauern an. Alle weiteren noch entstehenden Bauten werden anschließend manuell erfasst. Noch stehen die Gebührenhöhen - die Kosten pro Quadratmeter versiegelter Fläche - nicht fest.
Infos für Bürger
Andere Kommunen in der Samtgemeinde sind von diesen Gebühren nicht betroffen, da dort die Gemeinden zuständig sind und es keinen Anschlusszwang gibt, entweder weil das Regenwasser problemlos versickern kann oder die Bebauungsdichte deutlich geringer ist.
In zwei Bürger-Informationsveranstaltungen am 5. und am 7. Juli in der Otterndorfer Stadthalle (jeweils 18 Uhr) will die Samtgemeindeverwaltung über das weitere Vorgehen aufklären. Für die Teilnahme ist aus Corona-Schutzgründen eine vorherige Anmeldung erforderlich. Selbstverständlich sollen auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit gewahrt bleiben, bevor der Samtgemeinderat Land Hadeln im Dezember endgültig über die neue Gebührensatzung entscheidet.
Zuvor erhalten die Grundstückseigentümer noch im Juli Erfassungsbögen, auf denen sie selbst Angaben zur versiegelten Fläche machen können. Danach werden diese mit den bereits vorliegenden Daten der Befliegung abgeglichen. Zusätzlich soll ermittelt werden, welche Grundstücke noch nicht ans Entsorgungsnetz angebunden sind. Diese Anschlüsse werden nachgeholt.
Ansprechpartner
Informationen zur Oberflächenentwässserungsgebühr gibt es unter www.samtgemeinde-land-hadeln.de, telefonisch unter (0 47 51) 91 92 15, E-Mail: berit.marx-meyer@land.hadeln.de, 91 92 20, reinhard.borchers@land.hadeln.de, und 91 92 10, marieke.hahl@land.hadeln.de.