Ex-Posterholungsheim: "Dünenhof Ferienhotel"

30.06.2004

Neubau einer Mehrzweckhalle als Veranstaltungs- und Seminarbereich geplant

cew. - Im Bereich des ehemaligen Posterholungsheims in Berensch-Arensch sind erhebliche Investitionen geplant. Das wurde während der Sitzung des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses am Montag unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Silvia Martin-Troyano bekannt. Der Betreiber des Dünenhofs, die Weggemeinschaft e.V., übernimmt am 1. Juli das Eigentum am benachbarten Ex-Posterholungsheim und führt es unter dem Namen "Dünenhof Ferienhotel" weiter. Nach halbjähriger Pause werden am kommenden Freitag die ersten Gäste erwartet. Das ehemalige Posterholungsheim ist für Einzelurlauber konzipiert. Es gibt keine Räume für Gruppenarbeit oder Tagungen. Um den Gebäudekomplex betriebswirtschaftlich in die Spur zu bringen, sollen zukünftig aber auch Gruppen als Gäste angesprochen werden. Dafür wird kurzfristig der Bau einer Mehrzweckhalle als Veranstaltungs- und Seminarbereich benötigt. Mit einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplanes "In den Dünen" will die Stadt für dieses Vorhaben die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Mehrzweckhalle mit rund 1600 Quadratmeter Fläche ist östlich der Straße In den Dünen geplant, teilte der Chef der Planungsabteilung, Jürgen Schmidt, während der Ausschusssitzung mit. Um dieses Mehrzweckgebäude herum können etwa 20 familiengerechte Ferienhäuser errichtet werden. Doch die Verwirklichung dieser Überlegung erscheint erst in ferner Zukunft realistisch. Die Freiflächen südlich des Ferienhausgebietes sollen zukünftig für Sport- und Spielmöglichkeiten genutzt werden. Östlich davon ist die durch das Bauprojekt erforderliche Eingriffskompensation geplant. Fachbereichsleiter Dr. Udo Jacob geht davon aus, dass nicht alle Betroffenen in dem Planungsgebiet zufrieden sein werden. Hintergrund: In dem Bereich des Wochenendhausgebietes gibt es so genannte 28a-Biotope, die in die Bauleitplanung aufgenommen werden. Auf den dadurch betroffenen Grundstücken werden neue Nutzungen voraussichtlich außerordentlich schwer durchzusetzen sein. Die bereits vorhandenen Wochenendhäuser haben jedoch Bestandsschutz.

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