
Gefälschte Impfpässe: Betrugsfälle im Kreis Cuxhaven nehmen zu
Kreis Cuxhaven. Deutschlandweit steigt der Druck auf ungeimpfte Personen. Betrüger versuchen mit gefälschten Impfpässen Freiheiten zu erschleichen. So auch im Kreis Cuxhaven.
"Aktuell werden innerhalb der Polizeiinspektion Cuxhaven mehrere Verfahren im niedrigen zweistelligen Bereich geführt", schildert Stephan Hertz, Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. Bekomme die Polizei Hinweise zu möglichen Fälschungen von Impfausweisen, gehe sie diesen konsequent nach. "Falsche Impfausweise werden sofort sichergestellt, wenn sie entlarvt wurden", fährt Hertz fort.
In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren
Anschließend werden entsprechende Strafverfahren werden entsprechend eingeleitet. Der Polizeisprecher betont: "Die Strafandrohungen bewegen sich im Bereich zwischen Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren." In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei gewerbsmäßiger Begehung als Mitglied einer Bande droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Apotheken werden sensibilisiert
"Eine Geldstrafe ist dann nicht mehr vorgesehen", betont der Polizeisprecher. Mögliche Straftatbestände kommen seien in diesem Zusammenhang unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen oder Dokumentation eines falschen Testergebnisses. Um Fälschungen möglichst frühzeitig zu erkennen, sensibilisiere die Polizei beispielsweise Mitarbeitende in Apotheken, um mögliche Fälschungen besser erkennen zu können.
Daten mit Personalausweis abgleichen
Worauf geachtet werden müsse um eine Fälschung zu erkennen, könne Hertz aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten. "Nicht immer lässt sich ein gefälschter Impfpass so einfach entlarven", weiß Kirsten von der Lieth, Pressesprecherin des Landkreis Cuxhavens. Impfausweise enthalten keinen Fälschungsschutz oder Sicherheitsmerkmale. Betreiber oder Veranstalter können trotzdem einiges tun, so von der Lieth. Besonders wichtig sei, Daten des Impfpasses mit dem Personalausweis oder einem anderen Dokument, wie dem Führerschein abzugleichen.
Impfpass-Einträge müssen vollständig sein
Von der Lieth fährt fort: "Die Einträge im Impfpass müssen zudem vollständig sein." Diese bestehen aus dem Datum der Impfung, dem Aufkleber des Impfstoffs mit Chargennummer sowie dem Stempel und Unterschrift des Arztes bzw. der Impfstelle. "Ein genauerer Blick empfiehlt sich, wenn es sich um einen ganz neuen Pass ohne weitere Einträge handelt", mahnt die Pressesprecherin.
"Niemals Bilder vom Impfpass posten"
Das könne aber nur ein Hinweis sein, denn ältere Menschen können durchaus einen neuen Impfpass haben. "Schließlich kann ein Impfbuch voll sein oder man hat es verloren", so von der Lieth. Sei der Impfpass neu, sollte er eine Extra-Seite für die Coronaimpfung enthalten. Die Landkreis-Pressesprecherin bekräftigt: "Für alle gilt: Niemals Bilder vom Impfnachweis posten, das öffnet Fälschern Tür und Tor!"