
Gericht kippt 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen
LÜNEBURG/KREIS CUXHAVEN. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstag die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt.
Mit dieser Entscheidung dürften die wenigsten gerechnet haben: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstagnachmittag mitgeteilt, dass die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Kraft gesetzt ist.
2G-Regel im Einzelhandel
Die Einführung der 2G-Regel, die im niedersächsischen Einzelhandel seit Sonntag gilt, sei nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Der Gerichtsbeschluss ist demzufolge nicht anfechtbar. Geklagt hatte eine Antragstellerin, die laut OVG im Einzelhandel einen Filialbetrieb mit Mischsortiment betreibt.
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Gericht kippt Maßnahme
Hintergrund der Entscheidung ist, dass nach Angaben des Gerichts allein in dem von der 2G-Regel nicht eingeschlossenen Lebensmitteleinzelhandel "der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte" stattfindet. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft.
2G-Regel ist außer Kraft
Die erst am Sonntag in Kraft getretene 2G-Regel in Niedersachsen im Einzelhandel sah vor, dass nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in die Geschäfte erhalten haben. Der Landtag hatte dafür den Weg frei gemacht. Dies galt nicht für Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken - hier durften auch Ungeimpfte weiterhin einkaufen. Mit dem heutigen Beschluss des OVG ist diese Regelung hinfällig.