Fliegen die Feuerwerkskörper auch zum Jahreswechsel 2020/21 wieder in Cuxhaven (hier das Buttfest am Schleusenpriel) in die Luft? Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Feuerwerksverbot an Silvester in Niedersachsen zumindest vorläufig gekippt. Foto: Archiv/Koppe
Fliegen die Feuerwerkskörper auch zum Jahreswechsel 2020/21 wieder in Cuxhaven (hier das Buttfest am Schleusenpriel) in die Luft? Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Feuerwerksverbot an Silvester in Niedersachsen zumindest vorläufig gekippt. Foto: Archiv/Koppe
Corona

Gericht kippt Feuerwerksverbot an Silvester in Niedersachsen - zumindest vorerst

18.12.2020

LÜNEBURG/ KREIS CUXHAVEN. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung am Freitag vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts. Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Gericht kippt Böllerverbot an Silvester

Dagegen hatte sich ein Antragssteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am Mittwoch mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassende auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Maßnahme sei unverhältnismäßig

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts gab dem Antrag statt des Klägers statt - um wen genau es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umfang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

Keine Überlastung des Gesundheitspersonal durch Feuerwerk

Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt. Dies sei auch in diesem Jahr zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten.

Pauschales Verbot von Feuerwerk ist nicht rechtens

Zudem sei ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern nicht erforderlich, argumentierten die Richter. So hätten beispielsweise Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren.

Urteil ist anfechtbar

Ein landesweites Verbot von Feuerwerkskörpern - also nicht nur ein Verbot an publikumsträchtigen Plätzen - sei ebenfalls nicht erforderlich. Dafür habe das Land Niedersachsen keine überzeugende Begründung präsentiert. Das Verbot habe ersichtlich gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Hersteller von Pyrotechnik. Zudem werde die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt. Der Beschluss zu dem Eilantrag ist laut OVG unanfechtbar. (dpa)

CNV-Nachrichten-Newsletter

Hier können Sie sich für unseren CNV-Newsletter mit den aktuellen und wichtigsten Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven anmelden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

(1 Stern: Nicht gut | 5 Sterne: Sehr gut)

Feedback senden

Google News

Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie CNV-Medien als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Hier CNV-Medien als bevorzugte Quelle hinzufügen.


CNV-Newsletter

Wissen, was im Cuxland los ist: Alle wichtigen Nachrichten aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven direkt in Ihr Postfach. Hier für den CNV-Newsletter anmelden.


Top Nachrichten



Lesen Sie auch...
Gesundheit

Neue Gruppe in Otterndorf: Selbsthilfe für Krebspatienten im Kreis Cuxhaven

von Wiebke Kramp

KREIS CUXHAVEN. Christiane Steffens (65) aus Otterndorf möchte Krebspatienten Mut machen. Ihnen soll der Rücken gestärkt werden, sich gegenseitig zu stützen und Austausch zu pflegen.

Am 12. November ist es soweit

Musicalsongs im Programm der Cuxhavener Sportgala

von Herwig V. Witthohn

CUXHAVEN. Sport und Kultur vereint - dass dies passt haben die Besucherinnen und Besucher der Cuxhavener Sportgala schön öfter erkennen können. Und auch bei der Gala am 12. November, 19 Uhr wird es wunderbare Songs zu hören geben.

Erstaufnahme-Einrichtungen

Wird die Kaserne in Cuxhaven eine Sammelunterkunft für Geflüchtete?

CUXHAVEN. Angesichts der steigenden Zahl an Schutzsuchenden in Niedersachsen will das Land weitere Sammelunterkünfte schaffen.

Mittelfinger gezeigt?

Nach umstrittener Geste: Verfahren gegen Cuxhavener Politiker Wegener eingestellt

von Kai Koppe

CUXHAVEN. Ein mutmaßlicher "Stinkefinger" gegen einen Querdenker-Aufzug hat für den Cuxhavener SPD-Politiker Gunnar Wegener kein gerichtliches Nachspiel.