Auf ein Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel müssen die Menschen im Kreis Cuxhaven in diesem Jahr verzichten. Archivfoto: Hartmut Adelmann
Auf ein Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel müssen die Menschen im Kreis Cuxhaven in diesem Jahr verzichten. Archivfoto: Hartmut Adelmann
Coronavirus

Kein Feuerwerk an Silvester: Komplettes Böllerverbot in Niedersachsen

15.12.2020

HANNOVER/KREIS CUXHAVEN. Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester verhängt. Zudem wurde für den Jahreswechsel ein Ansammlungsverbot ausgesprochen.

Beim Bund-Länder-Gipfel am Sonntag hatten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf ein bundesweites Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk verständigt. Das Land Niedersachsen hat zwei Tage später die Regelungen verschärft und ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk rund um den Jahreswechsel - und damit auch an Silvester - verhängt. Dies geht aus der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung hervor, die am Dienstagmittag veröffentlicht wurde. 

Feuerwerksverbot an Silvester

Demnach ist laut §10a Absatz 2 "das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen [...] untersagt". Ausdrücklich ausgenommen davon sind lediglich "pyrotechnische Gegenstände als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr oder bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben". Der Verkauf sowie die Abgabe von Feuerwerkskörpern ist gemäß der neuen Corona-Verordnung ebenfalls verboten. 

Noch unklare Strafen

Derzeit ist noch unklar, mit welchen Strafen im Falle von Verstößen zu rechnen ist. Die Höhe der Bußgelder liegt im Ermessensspielraum der Kommunen und sollen an die bestehenden Ordnungsgelder angelehnt werden. 

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Kein öffentliches Feuerwerk

Wer sich Hoffnung auf öffentliche Feuerwerke gemacht hat, wird ebenfalls enttäuscht: Gemäß der Corona-Verordnung ist auch "das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit" verboten. 

Ansammlungen sind verboten

Zudem hat die Landesregierung für Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit verboten, "auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot [...] einhalten." Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, verteidigte diese Maßnahme am Dienstag und verwies auf das zu hohe Infektionsrisiko, das von solchen Ansammlungen ausgehe. 

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