
Krabbenfischer erhalten Sonderstatus
BERLIN/BRÜSSEL/CUXHAVEN. Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, den Krabbenfischern ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten zu geben.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht für die Krabbenfischer ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten vor. "Die Krabbenfischer haben mit dieser Regelung mehr Zeit, ihre Existenz zu sichern und langfristig zu planen", so Honé.
Die vorgeschlagene Regelung bezieht sich auf die Fischerei in der Nordsee; für Niedersachsen relevant ist insbesondere die Ausnahmeregelung für Krabbenfischer. "Der Sonderstatus für unsere Krabbenfischer ist nun in greifbarer Nähe. Bis Ende Dezember muss noch der Ministerrat zustimmen, damit die Ausnahmeregelung rechtskräftig wird."
Die niedersächsischen Krabbenfischer sehen sich durch das ab 2019 in der gesamten EU geltende Anlandegebot für quotierte Fischarten in ihrer Existenz bedroht. Diese Verpflichtung schreibt den Fischern vor, den Beifang mit an Land zu bringen. Die Krabbenfischer argumentieren, dass ihre Fangmethode wenig Beifang mit sich bringe, damit geschützte Fischarten schone und die Anlandeverpflichtung eine Härte darstelle.
Auf Vermittlung von Ministerin Honé empfing Jürgen Müller, Kabinettschef des EU-Kommissars für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Karmenu Vella, eine Delegation niedersächsischer Krabbenfischer in Brüssel um ihr Anliegen vorzutragen. Zudem folgte Kabinettschef Müller der Einladung der Ministerin, sich im Rahmen ihrer Sommerreise auf einem Krabbenkutter gemeinsam über die Arbeit der Krabbenfischer zu informieren.