Wer gerade eine Corona-Infektion hinter sich hat, muss auch dann als Kontaktperson nicht in Quarantäne, wenn die Dauer der Infektion weniger als 28 Tage zurückliegt. Foto: Gollnow/dpa
Wer gerade eine Corona-Infektion hinter sich hat, muss auch dann als Kontaktperson nicht in Quarantäne, wenn die Dauer der Infektion weniger als 28 Tage zurückliegt. Foto: Gollnow/dpa
Corona im Kreis Cuxhaven

Kreis Cuxhaven ändert Quarantäne-Regelungen - davon profitieren viele Familien

27.02.2022

KREIS CUXHAVEN. Der Landkreis Cuxhaven hat die Quarantäne-Regelungen für kürzlich von einer Corona-Infektion genesenen Personen geändert. Davon dürften vor allem Familien profitieren.

Im Grunde ist die Faustformel recht einfach: Wer weder geimpft noch enesen ist und mit einer Person in Kontakt kommt, die mit dem Coronavirus infiziert ist, muss in Quarantäne. Doch in der Praxis birgt diese Regelung gerade bei Familien mit jüngeren Kindern Herausforderungen, da nicht sehr viele Kinder nicht oder noch nicht komplett geimpft sind. Nachdem sie eine Corona-Infektion überstanden haben, gelten sie jedoch gemäß der aktuell gültigen Absonderungsverordnung erst nach 28 Tagen offiziell als "genesen".

Häufig Kinder von Quarantäne betroffen

Für die Praxis heißt das, dass diese Kinder sich erneut in Quarantäne begeben müssen, sofern sie innerhalb der ersten vier Wochen nach überstandener Corona-Infektion Kontakt mit einer infizierten Person haben - auch wenn dies innerhalb der eigenen Familie der Fall ist. 

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Kreis Cuxhaven ändert Regelung

Diese Regelung hat das Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven nun gekippt. Ab sofort müssen genesene Personen keine Karenzzeit mehr abwarten, bis sie von der Quarantäne befreit werden. 

"Immunität hält für längeren Zeitraum an"

"Die Absonderungsverordnung gibt uns die Möglichkeit, hier Ausnahmen zuzulassen, wenn sie medizinisch begründbar sind", sagt Landrat Kai-Uwe Bielefeld. "Aus medizinischer Sicht sind Personen, die jüngst eine Erkrankung durchgemacht haben nicht mehr empfänglich, sich erneut mit dem gleichen Erreger anzustecken. Diese Immunität hält für einen längeren Zeitraum an. Eine Ausnahme ist hier also unbedingt vertretbar und wird vom Gesundheitsamt so ohne weitere Nachfrage zugelassen."

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