Kreis Cuxhaven: Bundestag stimmt für begrenzte Impfpflicht
KREIS CUXHAVEN/BERLIN. Über eine generelle Impfflicht wird auf Bundesebene noch diskutiert. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen und Kliniken steht dies jetzt jedoch fest.
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken sollen bis zum 15. März 2022 einen Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Das hat der Bundestag am Freitag festgelegt.
Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte
Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte impfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.
Sondersitzung im Bundesrat
Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden. (dpa/red)
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