
Kreis Cuxhaven: Kommen schon am Wochenende neue Corona-Regeln?
KREIS CUXHAVEN. Ändern sich die Corona-Regeln oder nicht? Das ist noch kaum absehbar. Denn entscheidend für die Corona-Regeln sind verschiedene Instrumente.
Zum einen gibt es das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das etwa die 2G-Regelung im Einzelhandel bundesweit festgelegt hat - allerdings ohne Umsetzungsdatum. Daneben gibt es die jeweilige Corona-Verordnung in den Ländern. Diese wird in Niedersachsen am Sonnabend geändert, veröffentlicht wird sie aber erst am heutigen Freitag.
Drei Messgrößen für die Warnstufen
"Der Entwurf sieht vor, dass beispielsweise die 2G-Regel im Einzelhandel nur für Kreise, die unter die Warnstufen zwei und drei fallen, gelten soll", sagt Stephanie Bachmann, Sprecherin des Landkreises Cuxhaven. Die Warnstufen werden wiederum für jeden Landkreis festgelegt. Sie hängen von drei Parametern ab: Der Sieben-Tages-Inzidenz (des Kreises), der Hospitalisierungsrate (des Landes) und der Auslastung der Intensivbetten (des Landes).
Hospitalisierungsrate unter kritischem Wert
Ausschlaggebend sind zwei dieser Kennziffern, die jeweils fünf Tage in Folge über bestimmten Schwellenwerten liegen müssen. Warnstufe zwei gilt aktuell, weil die Inzidenz im Kreis Cuxhaven seit mehr als fünf Tagen über 100 liegt. Die Hospitalisierungsrate liegt hingegen seit vier Tagen unter dem kritischen Wert sechs.
Entscheidung am Freitag
Bleibt das auch am Freitag so, rutscht der Kreis am Samstag in Warnstufe 1. Dann gilt in vielen Bereichen nicht mehr 2Gplus, sondern nur noch 2G - es sei denn die Landesverordnung sieht vor, die Einschränkungen unabhängig von den Warnstufen gelten zu lassen. Das wird erst heute im Laufe des Tages entschieden.
Aktuelle Corona-Regeln für den Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven befindet sich noch in der Corona-Warnstufe zwei. Deshalb gelten am Freitag (10. Dezember) noch folgende Regeln für die einzelnen Bereiche:
Einzelhandel: Am Freitag gelten im Einzelhandel nur die generellen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. Das könnte sich am Samstag ändern und zur 2G-Regel werden.
Gastronomie: In Innenräumen gilt 2Gplus, im Außenbereich die 2G-Regel. Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum Sitzplatz Pflicht, und Kontaktdaten müssen hinterlegt werden
Beherbergung: In Hotels oder Pensionen gilt die 2Gplus-Regel im Innenbereich. Getestet werden muss bei Anreise und zwei Mal wöchentlich. Im Außenbereich gilt die 2G-Regel, innen müssen FFP2-Masken getragen werden, Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
Körpernahe Dienstleistungen: Hier gilt die 2Gplus-Regel im Innenbereich, die 2G-Regel im Außenbereich. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Dienstleistungen sowie Blutspenden. Medizinisch notwendig sind körpernahe Dienstleistungen, wenn diese auf einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung beruhen oder die Notwendigkeit durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt wird. Darunter fallen auch Behandlungen durch einen Psychotherapeuten oder Physiotherapie. FFP2-Masken sind Pflicht, Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
Weihnachtsmärkte: Dürfen nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel im Innenbereich und bei Bewirtung im Außenbereich besucht werden, FFP2-Masken sind Pflicht, außer beim Essen und Trinken. Arztpraxen: Für Begleitpersonen gilt eine Testpflicht, ausgenommen davon sind Eltern, Bevollmächtigte oder Betreuer von Patienten.