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27.03.2020, Baden-Württemberg, Nürtingen: Ein Mitarbeiter hält in einem Corona-Abstrichzentrum einen Abstrich in der Hand, der dann benutzt wird, um einen Test auf das Coronavirus Sars-Cov-2 durchzuführen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
27.03.2020, Baden-Württemberg, Nürtingen: Ein Mitarbeiter hält in einem Corona-Abstrichzentrum einen Abstrich in der Hand, der dann benutzt wird, um einen Test auf das Coronavirus Sars-Cov-2 durchzuführen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Corona im Kreis Cuxhaven

Kreis Cuxhaven: Sinkt die Corona-Inzidenz jetzt wieder unter 1000?

03.03.2022 Zuletzt aktualisiert: 30.06.2022 15:21 Uhr

KREIS CUXHAVEN. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Cuxhaven jetzt wieder unter die 1000er-Marke? Zumindest macht sie einen Schritt in diese Richtung.

Am Donnerstag liegt der Wert für die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei 1028,5 (Vortag: 1059,2). Allerdings meldete der Landkreis Cuxhaven auch am Donnerstag wieder 421 neue, bestätigte Corona-Infektionen. Die Fälle sind zurückzuführen auf Cuxhaven (102), Geestland (71), Land Hadeln (61), Schiffdorf (42), Wurster Nordseeküste (41), Hemmoor (29), Loxstedt (27), Börde Lamstedt (25), Beverstedt (15) und Hagen (acht).

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Am Donnerstag gab die Kreis-Verwaltung bekannt, dass es den Genesenen-Nachweis jetzt auch beim Landkreis im Internet gibt. Als vollständig genesen gilt, wer einen positiven PCR-Labortest vorlegen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage (drei Monate) alt ist.

Genesenen-Nachweis herunterladen

Wer nicht ohnehin bereits die Corona-Impfung hinter sich hat, darf so nach überstandener Infektion und Erhalt des Genesenen-Nachweises an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen die 2G-Regel (geimpft oder genesen) gilt. Den Nachweis gibt es ab sofort auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven. Nach wenigen Schritten können sich Nutzer für das Formular registrieren und das PDF-Dokument anschließend herunterladen.

Nachweis nach drei Monaten nicht mehr gültig

Personen, deren Corona-Infektion länger als drei Monate zurückliegt, gelten derzeit nicht mehr als genesen. In diesem Fall wird laut Landkreis eine Impfung zur vollständigen Immunisierung empfohlen. Mit nur einer Impfung nach der Infektion gilt man als vollständig geimpft, mit einer weiteren als geboostert.

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