Missbrauchsprozess

Lehrer erneut verurteilt

21.06.2012

Cuxhaven/Bremen. Der Cuxhavener Lehrer Reinhard B. ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 12-Jährigen zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Bremen bestätigte damit am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz, gegen das sowohl B. als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten. Der Lehrer wird nun wohl auch diesen Richterspruch anfechten.

Im Sommer 2007 hat B. in einer Solariumskabine eines Bremer Schwimmbads ein 12-jähriges, geistig behindertes Mädchen auf den Hals und deren entblößte Brust geküsst. Das sieht das Landgericht als erwiesen an und stützt sich dabei vor allem auf zwei Fakten: Das Geständnis des 42-Jährigen vor dem Haftrichter sowie DNA-Spuren des Lehrers, die auf der rechten Brust des Opfers gesichert wurden. Die beiden unabhängigen Hinweise passten so perfekt zusammen, dass für das Gericht keine Zweifel mehr an der Schuld des Lehrers bestehen.

Vorsitzender Richter Manfred Kelle bestätigt damit das Urteil der ersten Instanz. Das Amtsgericht Blumenthal hatte den Pädagogen im März 2010 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. B. forderte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft ein härteres Strafmaß – beide legten ihre Berufung ein, die mit dem Urteil jetzt zurückgewiesen wurden.

Erst als ihm der Richter nach den Plädoyers der Anwälte das letzte Wort erteilte, verlas er eine Erklärung. Grundtenor: „Ich habe es nicht getan.“ Das Geständnis vor dem Haftrichter sei unter „Folter und Nötigung“ und nur auf Anraten seines damaligen Anwaltes entstanden. Er stellte sich erneut in der Rolle des Opfers dar. Der Polizei warf er die Erstellung von Beweismitteln und „eine nachweislich falsche Pressearbeit“ vor. „Meine Familie und ich sind dadurch weltweit denunziert worden.“ Wenn das „falsche Urteil“ bestehen bleibe, sei er „gesellschaftlich nicht mehr tragfähig“.

Als Schutzbehauptungen wertete das der Richter Kelle. Er ging noch weiter: „Die Tat wurde mit Absicht und sexuellem Hintergrund begangen.“ Damit ließ er auch frühere Erklärungen des Lehrers nicht gelten, die Tat sei aus Versehen oder als „Akt der Nächstenliebe“ geschehen. „Lebensfremd“, urteilte das Gericht.

Den Einwand des Verteidigers Carsten Emde, das Opfer sei wegen des „vorhandenen Brustansatzes“ auf älter als 14 Jahre (das Schutzalter in Deutschland) zu schätzen, ließ Richter Kelle nicht gelten. „Als Lehrer, der Kinder diesen Alters unterrichtet, mussten Sie in der Lage sein, das Alter korrekt zu schätzen“, richtet er sich an den nun Verurteilten.

Als strafmildernd berücksichtigt das Gericht den psychischen Druck, der auf dem Angeklagten und seiner Familie lastet, die „Hetzkampagne seitens einiger Medien“ und das lange Verfahren. Es stellte zudem eine günstige Sozialprognose. „Weder in den fünf Jahren seit der Tat noch zuvor ist der Verurteilte auffällig geworden.“ Darum setzte der Richter die Strafe auch auf Bewährung aus. Den Verurteilten ermahnte er, sich nicht in der Opferrolle zu verlieren.

Wie lange das Urteil Rechtskraft hat, ist offen. Denn bei den letzten Worten des Richters fiel der Angeklagte diesem ins Wort: „Ich lege hiermit Revision gegen dieses Urteil ein.“

Von Marc Wagner

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