In Restaurants, Cafes und Kneipen soll künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G-plus-Regel gelten. Symbolfoto: Vanessa Reiber/dpa
Ministerpräsidenten-Konferenz

Nach Beschluss der Regierung: Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Cuxhaven

07.01.2022

KREIS CUXHAVEN. Bund und Länder haben sich bei ihrem Treffen auf weitere Corona-Maßnahmen geeinigt. Das hat auch Auswirkungen auf den Kreis Cuxhaven.

Die niedersächsische Landesregierung will nach eigenen Angaben zeitnah über die sich aus Beschlüssen ergebenden Änderungsbedarfe für die Corona-Verordnung beraten. Da die in Niedersachsen bereits aktuell geltenden Regelungen, die sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe, den Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz entsprächen, seien "grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten".

In Restaurants, Cafes und Kneipen soll künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G-plus-Regel gelten. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Freitag müssen Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen.

Quarantäne wird vereinfacht

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden bundesweit die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter verkürzt und vereinfacht. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Freitag werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen sind oder frisch genesen. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen.

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Die Corona-Auflagen sehen derzeit vor, dass sich maximal zehn geimpfte oder genesene Menschen privat treffen dürfen - Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgerechnet. Wer nicht geimpft ist, darf nur zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Darüber hinaus gilt für viele Freizeitbereiche wie Kinos, Zoos und Restaurants die 2G-plus-Regelung (Zutritt für Geimpfte und Genesene) mit Test- oder Boosterpflicht, sofern die Kapazität nicht auf 70 Prozent verringert wird.

Empfehlung zu FFP2-Masken

Außerdem wird dringend empfohlen, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Dies gilt auch für das Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs. Am Montag, 24. Januar, wollen Kanzler Scholz sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. (dpa/red)

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