Auf solche Bilder muss das Deichbrand 2020 verzichten.  Das Festival fällt der Corona-Pandemie zum Opfer. 2021 soll die Stimmungsbombe dann wieder steigen. Foto: Alexander Schliephake
Auf solche Bilder muss das Deichbrand 2020 verzichten.  Das Festival fällt der Corona-Pandemie zum Opfer. 2021 soll die Stimmungsbombe dann wieder steigen. Foto: Alexander Schliephake
Ausfall durch Corona

Nach Deichbrand-Absage 2020: Fan-Frust um Ticket-Erstattung

26.05.2020

CUXHAVEN/WANHÖDEN. Bei den Fans des Deichbrand-Festivals macht sich Frust breit. Einige der Besucher sind nicht einverstanden mit den ihnen angebotenen Möglichkeiten zur Ticket-Rückerstattung.

Vor einigen Tagen haben die Verantwortlichen des Deichbrand-Festivals bekanntgegeben, welche Möglichkeiten Fans für bereits gekaufte Tickets für das Festival in diesem Jahr haben. Doch die angebotenen Optionen gefallen nicht jedem: So gibt es in sozialen Netzwerken einige Nutzer, die sich darüber beklagen, dass im Falle einer Rückerstattung der Ticketkosten pauschal 15 Euro pro Eintrittskarte einbehalten und an die Non-Profit-Organisation "Viva con Agua" gespendet werden. Mehrere dieser Festival-Fans würden sich wünschen, selbst über den Verwendungszweck entscheiden zu können oder hätten lieber den gesamten Betrag zurückerhalten.

"So fair und transparent wie möglich"

Dies wird jedoch nicht möglich sein, teilt Deichbrand-Macher Marc Engelke auf Nachfrage unserer Zeitung mit: Die Möglichkeit der Ticketrückgabe sei eine "freiwillige und zusätzliche Option von uns als Veranstalter zu Konditionen, die aus unserer Sicht so fair und transparent, wie es uns in diesen Zeiten möglich ist." Das bestätigt auch Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Veranstalters und es besteht Vertragsfreiheit." Preuschoff weiter: "Auch die Spende in Höhe von 15 Euro wäre eine freiwillige Vereinbarung." Gemäß der aktuellen Rechtslage können Ticket-Käufer lediglich dann eine sofortige Rückerstattung des Ticketpreises ohne Abzüge verlangen, so berichtet Preuschoff, wenn sie darlegen können, dass die Annahme eines Gutscheins unzumutbar ist. "Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind." Dafür gibt es von ihr Kritik: "Wir halten diese Regelungen für verbraucherunfreundlich, weil nach bisher geltendem Recht Verbraucher ihr Geld zurückverlangen konnten, ohne dem Veranstalter Einblick in ihre wirtschaftliche Situation gewähren zu müssen."

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Keine gesetzliche Grundlage für Befristung

Anders schätzt die Verbraucherzentrale die Situation für den Zeitraum der Umwandlung von Tickets in Gutscheine ein: Die Deichbrand-Macher hatten alle Fans gebeten, ihre Tickets zwischen dem 2. und 19. Juni 2020 in Gutscheine umzutauschen. "In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Befristung der Ausgabe auf den 19. Juni 2020, da es sich hier um einen gesetzlichen Anspruch der Verbraucher handelt", berichtet Preuschoff. "Laut einer Gesetzesänderung dürfen seit Mitte Mai Veranstalter anstelle der Erstattung des Ticketpreises für vor dem 8. März 2020 erworbene Eintrittskarten grundsätzlich Gutscheine ausgeben."

Umtausch auch länger möglich

Das räumt auch Deichbrand-Chef Engelke ein: "Es kann auch über den 19. Juni hinaus das Ticket in einen Gutschein getauscht werden." Allerdings solle zwischen dem 2. und 19. Juni "ein Online-Tool live geschaltet werden, das eine vollautomatische Abwicklung innerhalb der unterschiedlichen Vorverkaufssysteme gewährleistet." Anschließend soll der reguläre Vorverkauf für das Deichbrand 2021 mit allen noch verfügbaren und nicht getauschten Produkten starten.

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