Im Kreis Cuxhaven gibt es mancherorts die Rückkehr zur 3G-Regel. Symbolfoto: Robert Michael/dpa
Im Kreis Cuxhaven gibt es mancherorts die Rückkehr zur 3G-Regel. Symbolfoto: Robert Michael/dpa
Hunderte Neuinfektionen

Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Cuxhaven

04.03.2022

KREIS CUXHAVEN. Seit Freitag gelten im Kreis Cuxhaven neue Corona-Regeln. Die Lockerungen betreffen vor allem ungeimpfte Personen.

Vor wenigen Tagen griffen bereits Corona-Lockerungen in Niedersachsen. Das betraf etwa Kontaktbeschränkungen bei geimpften und genesenen Menschen. Bei weiteren Lockerungen rücken nun auch nicht geimpfte Menschen in den Vordergrund.

Restaurant-Besuch für alle möglich

Nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen profitieren vor allem von den nächsten gelockerten Corona-Regeln in Niedersachsen. Seit Freitag können diese etwa mit einem negativen Test wieder ins Restaurant gehen. Laut Staatskanzlei ist bei der Außengastronomie künftig gar kein Nachweis über Impfung, Genesung oder Test mehr vorgesehen.

Ungeimpfte Menschen dürfen mit einem negativen Test ebenfalls wieder in Hotels übernachten, bei Dienstreisen war dies bereits zuvor möglich. Veranstaltungen mit maximal 2000 Menschen dürfen ebenfalls mit einem negativen Test wieder besucht werden. Das gilt auch für Kinos oder Theater im Bundesland.

Clubs und Discos öffnen wieder

Nach monatelanger Schließung öffnen Clubs und Diskotheken ebenfalls am Freitag wieder. Dort gilt jedoch die 2G-plus-Regel, wer also weder geimpft noch genesen ist, erhält keinen Zugang. Auf der Tanzfläche muss zudem eine Maske getragen werden. In diesem Bereich ist Niedersachsen verhältnismäßig streng, etwa in Bremen muss keine Maske beim Tanzen getragen werden.

Bei den Kontaktbeschränkungen ändert sich indes zunächst nichts. Bei geimpften oder genesenen Menschen gibt es bereits seit Ende Februar keine Begrenzungen mehr. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, darf sich in Niedersachsen weiterhin nur mit maximal zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen.

Neue Regeln ab 20. März

Alle neuen Regeln sind zunächst bis zum 19. März vorgesehen. Wie es danach weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Bundesrat und Bundestag werden voraussichtlich erst wenige Tage vorher darüber entscheiden.

Bei Schulen sind Lockerungen in der kommenden Woche vorgesehen. Laut Kultusministerium wird die Testpflicht von Montag an bis zum 1. April von fünf auf dreimal wöchentlich reduziert. Wer bereits dreimal geimpft ist, muss sich nicht testen.

Testpflicht nach den Ferien

Nach den Osterferien greift dann eine tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser sogenannten Sicherheitsphase sollen Infektionen aus der Ferienzeit entdeckt werden. Nach dem 29. April ist dann keine Testpflicht mehr vorgesehen. Wer sich weiterhin testen möchte, erhält dafür von der Schule drei Tests pro Woche.

In Bremen greifen Lockerungen ebenfalls seit Freitag. Auch dort gilt dann etwa künftig die 3G-Regel in der Gastronomie oder in Hotels.

Alle aktuellen Infos rund um die Entwicklung und Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf die Region rund um Cuxhaven lesen Sie hier.

Die neuen Regeln im Überblick

- Bei Veranstaltungen mit 50 bis 2000 Personen gilt 3G ohne Abstandsregeln. Im Innenbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden - außer im Sitzen.

- Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Personen gilt 2G.

- Clubs und Tanzveranstaltungen dürfen geöffnet werden und sind erlaubt. Es gilt 2G+ sowie FFP2-Maskenpflicht - außer im Sitzen.

- In Gastro-Betrieben gilt drinnen 3G und FFP2-Maskenpflicht, außer im Sitzen.

- Bei der Beherbergung gilt drinnen und draußen 3G.

- Auf Sportanlagen gibt es keine Beschränkungen mehr. Nur eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gilt, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. (dpa/red)

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