
Nicht immer 2G-plus: Das sind die Regeln für Versammlungen von Vereinen im Kreis Cuxhaven
KREIS CUXHAVEN. Immer wieder gehen beim Landkreis Cuxhaven seit einigen Tagen Nachrichten von Vereinen ein, die eine Versammlung planen.
Nach Angaben der Verwaltung fragen die Vereine beim Gesundheitsamt nach den dafür geltenden Rahmenbedingungen. "Vereinsversammlungen gelten nicht als eine rein private Zusammenkunft, wie zum Beispiel Feiern im Familien- oder Freundeskreis. Somit fallen diese Versammlungen nicht unter die Zehn-Personen-Regel der Winterruhe, sondern dürfen mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden", klärt der Landkreis auf.
Normalerweise 2G-plus bei Veranstaltungen
Grundsätzlich gelte für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden, dass "nur Personen teilnehmen dürfen, die einen 2G-Nachweis [...] sowie zusätzlich einen tagesaktuellen Test" vorlegen. Das bedeutet, die Teilnehmer müssen entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Infektion genesen sein. Außerdem sei durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Regeln gelten aber laut der Verordnung nicht bei Mitglieder- oder Jahreshauptversammlungen von Vereinen, klärt der Landkreis auf. Da jeder Verein gesetzlich verpflichtet sei nach den in der Vereinssatzung festgelegten Intervallen eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung durchführen, seien diese Versammlungen von den Einschränkungen befreit. Somit könnten sie ohne den 2G-plus-Nachweis und ohne FFP2-Maske stattfinden.
Hygieneregeln beachten
"Das Tragen einer FFP2-Maske auf freiwilliger Basis ist zu empfehlen", betont der Landkreis. "Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln hingegen bleiben weiter zu beachten und ein Hygienekonzept ist zu erstellen."
So gebe es in Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bis zum Sitzplatz. Zudem seien die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufzunehmen und für mindestens drei Wochen aufzubewahren.