
Nitrat in Cuxland-Gewässern verringern
KREIS CUXHAVEN. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2027 soll ein guter Zustand der Oberflächengewässer erreicht werden. Im Landkreis Cuxhaven gilt sie für Elbe und Weser sowie deren Zuflüsse.
Zudem greift hier auch noch die ebenfalls europäisch angesiedelte Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zum Schutz der Meeresumwelt. Direkte Auswirkungen haben derartige Richtlinien auf die Landwirtschaft.
So muss der Eintrag beispielsweise von Nitrat in die Umwelt minimiert werden. Wie damit künftig bei Neubauvorhaben oder Erweiterungsbauten umgegangen wird, war Thema im Landwirtschaftsausschuss des Kreistages. Nitrat gelangt vor allem durch landwirtschaftliche Bodennutzung und damit verbundene Stickstoffüberschüsse aus Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mineraldünger ins Grundwasser. Gemeinsam haben das Landvolk Wesermünde und Land Hadeln-Cuxhaven mit der Unteren Wasserbehörde der Landkreisverwaltung einen Weg erarbeitet für Lösungsstrategien zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung von landwirtschaftlichen Betrieben.
Dazu führt der Landwirt selbst einmal monatlich eine Kontrolle durch. Entsprechende Handgeräte gäbe es bereits ab rund 200 Euro. Darüber hinaus müsste einmal pro Jahr der Nachweis durch ein externes Labor geführt werden. Schwach belastetes Wasser könne auf einer hofnahen Fläche verregnet werden. Ein entsprechender Testlauf steht aber noch aus. Um einen Güllesammelbehälter werde man nicht herum kommen. Für stärker belastetes Wasser müsse eine mehrstufige Kläranlage zum Einsatz kommen. Je nach Lage des Betriebes würden Einzelfallentscheidungen getroffen.
Dr. Jessica Ramm (Leiterin Stabsstelle Gewässergüte beim Kreis) und Marcus Rudolph (Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft) unterrichteten den Ausschuss. Zudem kündigten sie an, dass ein Ingenieurbüro damit beauftragt worden sei, einen Leitfaden für Landwirte für Bauanträge und Erweiterungen zu erarbeiten. Ab Mitte März sollen die Informationen über das Landvolk verteilt werden.
Jan Heusmann, Vorsitzender des Wesermünder Landvolks, zeigte sich froh über den gemeinsamen konstruktiven Weg, den auch seine Berufskollegen begrüßten. Gunnar Böltes (SPD) fragte sich, ob die Investitionen für die Landwirte zu schultern seien und schlug vor, Möglichkeiten von Förderprogrammen auszuloten. Manfred Knust (CDU) machte seiner Besorgnis Luft, dass "zu heftige Auflagen" nur noch von den ganz großen Betrieben zu leisten seien. Marianne Peus (Grüne) zeigte sich froh über die Zusammenarbeit, schließlich habe man nur noch acht Jahre, um die Situation zu verbessern. Ob dies allerdings überhaupt noch zu schaffen sei, stellte Marcus Rudolph stark in Frage: "Wasserrechtlich stehen wir zurzeit in Deutschland erst an 22. Stelle ..."
EU-Richtlinie
Die 2000 verabschiedete europäische Wasserrahmenrichtlinie setzt auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung. Verankert sind Umsetzungsbestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV). Angestrebtes Ziel ist ein guter Zustand für alle Oberflächenwasserkörper. Festgeschrieben sind Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, die bis 2027 umgesetzt werden müssen.