Demonstrationsteilnehmer richten ihre Handykameras auf Polizisten: Szene der als "Sonntagsspaziergang" deklarierten Protestversammlung. Foto: Kramp
Demonstrationsteilnehmer richten ihre Handykameras auf Polizisten: Szene der als "Sonntagsspaziergang" deklarierten Protestversammlung. Foto: Kramp
Corona-Protest

Querdenker-Demo in Cuxhaven: Mehrere Straf-, aber auch Gegenanzeigen

von Kai Koppe | 26.04.2021

CUXHAVEN. Beim Einsatz am Sonntag sollen mehrere Beamte leicht verletzt worden sein, Demonstranten erheben Vorwürfe gegen die Polizei.

"Es eskaliert, es eskaliert", kommentiert ein Teilnehmer aus dem Off: Filmaufnahmen eines Handgemenges zwischen Coronapolitik-Gegnern und Polizei machen im Nachgang einer von Sicherheitskräften aufgelösten Protestversammlung im Netz die Runde. Am vergangenen Sonntag hatten sich mit 25 Teilnehmern weniger Menschen am sogenannten "Sonntagsspaziergang" beteiligt als eine Woche zuvor. Laute Musik fehlte, dafür fallen die Kommentare, die im Nachgang der nicht angemeldeten Demo auf Facebook gepostet wurden, deutlich schriller aus als zuvor: Beamte werden beschuldigt, eine "rote Linie überschritten" zu haben. Grund: Zwei Teilnehmer waren von Polizisten zu Boden gerungen worden.

"Sonntagsspaziergänger"

Zu dem Vorgang befragt, äußerte sich die Cuxhavener Inspektion mit dem Hinweis, dass einzelne Versammlungsteilnehmer den Uniformierten gezielt auf die Pelle gerückt seien. Aufforderungen zurückzutreten, seien - so eine leitende Beamtin - missachtet worden. Eine Person, die Polizisten bedrängte, sei von diesen nachdrücklich zurückgeschoben worden. Daraufhin sollen zwei andere "Sonntagsspaziergänger" gegenüber Polizisten handgreiflich geworden sein. Die Einsatzleiterin sprach von Schlägen gegen Beamte und berichtete auf Nachfrage unserer Redaktion, dass fünf Kollegen im Zuge des Einsatzes leicht verletzt worden seien. Seitens der Demonstrierenden seien bislang keine Verletzungen geltend gemacht worden, heißt es von der Cuxhavener Polizei; dort bestätigt man, dass Demo-Teilnehmer Anzeige gegen die Polizei erstattet hätten.

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Nazi-Gruß wird geahndet

Ihrerseits brachten die Ordnungshüter am Sonnabend zwei Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs und drei Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf den Weg. Einem Teilnehmer blüht offenbar ein Verfahren nach Paragraf 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen): Nach Polizeiangaben brüllte der Betreffende einen Nazi-Gruß. 19 Personen bekommen womöglich Post, weil sie gegen das Versammlungsrecht verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten. Zu diesem Aspekt hatte sich die Stadt Cuxhaven Ende der Vorwoche geäußert, sie wies daraufhin, dass Versammlungen unter freiem Himmel im Vorfeld anzumelden seien, wobei auch ein Versammlungsleiter benannt werden müsse.

Querdenker-Szene

Wie an den vorangegangenen Wochenenden war der Aufzug der in Teilen der Querdenker-Szene nahestehenden Personen allerdings auch vor der Neuauflage am Sonntag nicht legitimiert worden. Als Beteiligten einer nicht angemeldeten Versammlung sei den sogenannten "Sonntagsspaziergängern" zunächst ein Kooperationsgespräch angeboten worden, berichtet eine Polizeisprecherin. Nachdem sie auf dieses Angebot nicht eingegangen waren, erhielten die Teilnehmer die Auflage, "die Versammlung stationär zu halten" und die geltenden Hygieneregeln zu berücksichtigen. Diese Anordnungen sollen die Maskenverweigerer (nach Polizeiangaben glich ihre Zusammensetzung der vom Vorwochenende) missachtet haben - mutmaßlich der Grund, warum Beamte die Teilnehmer schließlich einkreisten.

Filmaufnahmen: Unter Vorbehalt erlaubt

Dass die Uniformierten dabei mit Smartphones gefilmt wurden, sei nicht ungewöhnlich - das sei die Polizei mittlerweile gewohnt, fuhr die Inspektionssprecherin fort. Juristisch verhält es sich so, dass Demonstranten durchaus filmen oder fotografieren dürfen - etwa zum Zweck der Beweissicherung. Dieses Recht endet bei Tonaufnahmen der Einsatzkommunikation, bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder bei dem Ziel, entsprechende Videoclips im Netz zu verbreiten.

"Die Polizei prüft in diesem Zusammenhang, ob eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorliegt oder andere Persönlichkeitsrechte durch die Filmaufnahmen verletzt worden sind. Sie nutzt diese Medien natürlich auch zur Dokumentation von Strafverfahren", hieß es zu diesem Thema seitens der Polizei.

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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