
2G, 2G+, kein Test für Geboosterte: Wo im Kreis Cuxhaven welche Regel gilt
KREIS CUXHAVEN. 2G, 2Gplus, kein Test für Geboosterte - der Weg durch den Dschungel der Corona-Regeln in Cuxhaven ist nicht immer leicht zu finden. Beispiele aus der Region belegen das.
Es herrscht Unsicherheit darüber, welche Regelungen gelten, dazu geführt hat, das Menschen nicht bedient wurden. Das berichten Leser unabhängig voneinander.
Booster nicht anerkannt
Einem Cuxhavener wurde so der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt versagt. Dort ist offenbar nicht jedem Schausteller bekannt, dass nicht nur die "Drittimpfung" ein Booster ist, sondern auch zwei Impfungen ein Booster sein können - wenn die erste Corona-Impfung mit dem Impfstoff von "Johnson und Johnson" durchgeführt wurde. "Weil ich laut Landesverordnung keinen Test brauche, habe ich mich vor dem Weihnachtsmarktbesuch nicht testen lassen", erklärt der Leser. Weil die Verkäuferin an dem Stand in der Summe jedoch nur zwei Impfungen gesehen habe, habe sie ihn trotz Diskussion ohne Test nicht bedient. Der Mann sei schließlich wieder gegangen - obwohl das laut der aktuellen Coronaverordnung nicht notwendig gewesen wäre.
"Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie (Erst- und Zweitimpfung beziehungsweise einmaliger Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson) und zusätzlicher Auffrischungsimpfung sind seit dem vergangenen Sonnabend von der Testpflicht befreit", erklärt der Landkreis Cuxhaven in einem Corona-Update. Allerdings gelte diese Befreiung nicht beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Erklärung beim Frisör überzeugte nicht so richtig
Ein anderer Leser berichtet von seiner Diskussion beim Frisörbesuch: "Im Mai bin ich mit Johnson & Johnson geimpft worden. Mitte November erfolgte die Booster-Impfung mit Biontech. Die Angestellte ließ sich die beiden Zertifikate auf meinem Handy zeigen und sagte: ,Da steht ja nur 2 von 2 Impfungen.‘ Ein aktueller negativer Test sei daher zusätzlich nötig", berichtet er von seinem Erlebnis. Von seiner darauffolgenden Erklärung über die nicht notwendige Testpflicht in seinem Fall sei die Frau nicht so richtig überzeugt gewesen. "Die Regeln waren ihr wohl so nicht bekannt. Sie hatte Angst, dass ,man uns den Salon hier schließt, falls gegen die Bestimmungen verstoßen werde", so der Leser.
Immerhin fand die Diskussion in seinem Fall ein gutes Ende und er wurde frisiert - zu seiner Überraschung ohne vorherige Haarwäsche, die inzwischen offenbar nicht mehr verpflichtend sei. "So haben beide Seiten etwas gelernt", sagt er im Nachgang mit einem Augenzwinkern.
Bratwurstkauf mit Umwegen
Mit einem Augenzwinkern verstand auf dem Weihnachtsmarkt ein Mitarbeiter offenbar die Regeln, berichtet eine weitere Leserin. Sie war spontan mit einem von ihr betreuten Kind auf dem Markt, ohne Booster oder Test. "Dann kauft eben das Kind die Bratwürste", soll ein Ordner gesagt und so die Verordnung umgangen haben.
Im "Corona-Sonderdienst" patrouillieren am Donnerstag die Polizeibeamten Georg Schmidt und Christiane Schünemann rund ums Schloss Ritzebüttel. Angesichts des geringen Zuspruchs gestaltet sich ihr Einsatz überschaubar, ebenso wie kleinere Regelverstöße auf dem Weihnachtsmarkt. Meist klären sie über die Maskenpflicht und das Tragen einer FFP2-Maske auf. "Die Leute sind verständig, wenn man sie darauf anspricht", betonen die Beamten. So auch die alte Dame mit Rollator, die von den Polizisten wissen möchte, ob sie beim Kauf von Schmalzkuchen ihren Impfausweis zeigen müsse. Sie trägt eine OP-Maske und kramt sofort eine FFP2-Maske aus der Tasche und quittiert dies mit den Worten: "Wenn das eben die Vorschrift ist..."
"2Gplus ist eine Katastrophe"
Doch nicht alle zeigen derart Einsicht. "2Gplus ist eine Katastrophe, das Geschäft läuft sehr schlecht", bemerkt Schaustellerin Stefanie Bode und fährt fort: "Viele sind unfreundlich, man muss mit ihnen diskutieren und sie wegschicken, weil sie kein aktuelles Testergebnis dabei haben. Die kommen dann nicht wieder. Man kann hier kein Geld verdienen, wenn zehn Leute rumlaufen und fünf davon sich nicht testen lassen wollen." Nur wer geimpft oder genesen ist sowie einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweist beziehungsweise schon den Booster erhalten hat, darf bei ihr Crêpes bestellen und erhält ein Bändsel fürs Armgelenk. Das Armband dient fortan an diesem Tag an anderen Verzehrbuden als Entrée.
Freudig überrascht sind Heide und Günter Griemsmann aus Bülkau, dass sie über einen Weihnachtsmarkt bummeln können. Als der Ordner von ihnen das Vorzeigen der Impfnachweise verlangt, zücken sie die Handys. Von 2Gplus sind beide jedoch etwas überrumpelt. Doch sie dürfen bleiben, die glitzernde Atmosphäre genießen und Bratwurst und Glühwein genießen - schließlich sind beide bereits geboostert.
Das sind die aktuell noch gültigen Corona-Regelungen
Der Landkreis Cuxhaven befindet sich noch in der Corona-Warnstufe zwei. Deshalb gelten heute noch folgende Regeln für die einzelnen Bereiche:
Einzelhandel: Am Freitag gelten im Einzelhandel nur die generellen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. Das wird sich am Samstag ändern und zur 2G-Regel werden.
Gastronomie: In Innenräumen gilt 2Gplus, im Außenbereich die 2G-Regel. Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum Sitzplatz Pflicht, und Kontaktdaten müssen hinterlegt werden - entweder über die.
Beherbergung: In Hotels oder Pensionen gilt die 2Gplus-Regel im Innenbereich. Getestet werden muss bei Anreise und zwei Mal wöchentlich. Im Außenbereich gilt die 2G-Regel, innen müssen FFP2-Masken getragen werden, Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
Körpernahe Dienstleistungen: Hier gilt die 2Gplus-Regel im Innenbereich, die 2G-Regel im Außenbereich. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Dienstleistungen sowie Blutspende. Medizinisch notwendig sind körpernahe Dienstleistungen, wenn diese auf einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung beruhen oder die Notwendigkeit durch ein entsprechendes ärztliches Attest belegt wird. Darunter fallen auch Behandlungen durch einen Psychotherapeuten oder Physiotherapie. FFP2-Masken sind Pflicht, Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
Weihnachtsmärkte:Dürfen nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regel im Innenbereich und bei Bewirtung im Außenbereich besucht werden, FFP2-Masken sind Pflicht, außer beim Essen und Trinken.
Arztpraxen: Für Begleitpersonen gilt eine Testpflicht, ausgenommen davon sind Eltern, Bevollmächtigte oder Betreuer von Patienten. (lab/wip)