Regeln am Vatertag: Polizei will Gruppen in Cuxhaven kontrollieren
KREIS CUXHAVEN. Ein generelles Verbot von Vatertagstouren gilt im Kreis Cuxhaven nicht. Allerdings gelten strenge Auflagen - und die werden überprüft, verspricht die Polizei.
Dank vorsichtiger Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen dürfen Traditionalisten ihr Ritual an Christi Himmelfahrt pflegen: Vatertagstouren können stattfinden.
Mit dem Bollerwagen durch die Straßen, Wälder und Felder oder am Strand entlang ziehen. Dabei laute Musik und eventuell ein kühles alkoholhaltiges Getränk in der Hand. Das gehört für viele Väter und solche, die es werden wollen, am Vatertag dazu, wie die Windel zum - vielleicht noch - ungeborenen Baby.
Strenge Regeln einhalten
In diesem Jahr fällt Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 21. Mai, aber anders aus als in den Jahren zuvor. Aufgrund der aktuellen Verordnungen müssen die Bürger Regeln einhalten, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Gerade die beliebten ausufernden Bollerwagen- und Fahrradtouren im Freundeskreis mit zahlreichen teilnehmenden Personen sind in diesem Jahr untersagt, da sie das Abstandsgebot gefährden, teilt die Polizei Cuxhaven mit. Ausgenommen von dem Verbot sind lediglich Touren zwischen den Personen zweier Haushalte.
Gruppen-Grenzen nicht verwischen
Die Gruppen von zulässigen Touren dürften laut Polizei aber nicht aufeinandertreffen - da es dann zu einer unerlaubten Gruppenbildung käme. "Grundsätzlich gilt auch weiterhin das Abstandsgebot von eineinhalb Metern zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt oder in einem weiteren Haushalt leben."
Und die Polizei verspricht, dass die Beamten die Gruppen kontrollieren werden: "Sofern der Vatertag in einem vertretbaren Rahmen abläuft, und sich alle Menschen an die Regelungen der Corona-Verordnung halten, steht Unternehmungen nichts im Wege", macht Polizeioberrätin Ilka Freyhat, Leiterin der Polizeiinspektion Cuxhaven, Mut - betont aber zugleich: "Wir legen allerdings ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Regelungen."
Ähnlich verfährt auch der Nachbarkreis Stade. Hier sollen bei Verstößen Bußgelder von 200 bis 400 Euro pro Person verhängt werden. Veranstalter von nicht genehmigten Zusammenkünften oder öffentlichen Versammlungen können mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden.
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