Nach BGH-Entscheidung

Rockerprozess-Urteil ist rechtskräftig

14.01.2017

CUXHAVEN/STADE. Sechs im vom Landgericht für schuldig befundene Männer kommen um eine Freiheitsstrafe nicht herum. Von Kai Koppe

Nachdem Versuche, das Urteil anzufechten, erfolglos geblieben sind, ist der Stader Richterspruch rechtskräftig. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag gegenüber unserer Zeitung. Für die Verurteilten – vier davon stammen aus Cuxhaven – bedeutet das Haft.

Das Urteil war bereits im Oktober 2015 gesprochen worden: Wegen gefährlicher Körperverletzung ordnete eine Kammer des Stader Landgerichtes seinerzeit mehrjährige Freiheitsstrafen an: Für einen Zeitraum zwischen fünf und sechs Jahren und neun Monaten sollten die Beschuldigten hinter Gitter. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer, die mehrheitlich einem inzwischen aufgelösten Cuxhavener Chapter des Rockerclubs „Mongols MC“ zugeordnet wurden, an einem Überfall auf ein Motorradtreffen in Freiburg/Elbe beteiligt gewesen waren. Verteidiger vermissten hingegen Beweise und hatten auf Freispruch plädiert. Wenige Tage nach Verhandlungsende hatten einige von ihnen angekündigt, dass ihre Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würden.

Nach den Worten von Kai Thomas Breas (Staatsanwaltschaft Stade) haben alle sechs Beteiligten die Stader Entscheidung angefochten. Ohne Erfolg allerdings. Die Revisionsanträge sind Breas zufolge vor Kurzem vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen worden. Eine Stellungnahme sollen die Karlsruher Richter dabei allerdings nur in einem Punkt abgegeben haben: Eine über die vorgeschriebene Drei-Wochen-Frist hinausgehende Verhandlungspause sei wegen der in diesen Zeitraum fallenden Feiertage zulässig gewesen.

„Die Verurteilten werden dann zum Strafantritt geladen“, beschrieb Breas das übliche Prozedere nach einem gescheiterten Widerspruch. Im vorliegenden Fall sei jedoch einer der Männer, ein 30-jähriger Cuxhavener mit portugiesischem Pass, an die finnischen Behörden ausgeliefert worden – nicht etwa wegen des Überfalls auf die Biker-Party, sondern unter dem Vorwurf des Drogenhandels: 2016 waren mehrere Personen aus dem örtlichen Rockermilieu festgenommen worden, weil sie im größeren Stil Amphetamin-Öl nach Nordeuropa „vertickt“ haben sollen. Wenn der 30-Jährige aus Finnland zurückkehre, so Breas, erwarte ihn hierzulande die im Rockerprozess verhängte Haftstrafe.

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