2G plus gilt bald auch in Bremerhaven - in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
2G plus gilt bald auch in Bremerhaven - in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Nach langer Unklarheit

Senat trifft Entscheidung: Bremerhaven bekommt 2G-plus-Regel

20.01.2022

BREMERHAVEN. Bundesweit soll in der Gastronomie die 2G-plus-Regel gelten. Lange war unklar, ob Bremen diese Verabredung der Länderchefs auch in Bremerhaven umsetzen wird.

Von Klaus Mündelein

Am Dienstag hat der Senat nun die Lage geklärt: 2G plus gilt bald auch in Bremerhaven - in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Genesene und Geimpfte dürfen nur mit einem Test in Gaststätten. Unabhängig von den Inzidenzwerten. Ausgenommen sind Geboosterte. So hatten es die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung verabredet, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. In der Stadt Bremen mit der Warnstufe 4 galt das ohnehin wegen der hohen Zahl von Infizierten und der hohen Krankenhausbelegung mit Infizierten.

Umfassendere Verordnung

In Bremerhaven herrschte hingegen Unklarheit. Hier ist die Warnstufe 4 noch nicht erreicht worden. Und eine landesweite Regelung gab es nicht. Die hat am Dienstag der Senat mit der Verordnung auf den Weg gebracht. Und sie ist umfassender, als es bundesweit verabredet wurde. Warum? "Wir gehen über den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz hinaus, weil wir im Land Bremen im Bundesvergleich sehr hohe Ansteckungszahlen haben", sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts. 2G plus gelte - unabhängig von den aktuellen Warnstufen - in allen Einrichtungen, in denen zuvor die 3G- oder 2G-Regel galt. Das sei mit dem Magistrat abgesprochen. Die Geboosterten seien von der Testpflicht befreit.

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Die neuen Bedingungen für Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis zum 13. Februar gelten. Unklar ist noch, wann sie in Kraft treten. Denn erst muss der zuständige Ausschuss der Bürgerschaft die Landesverordnung absegnen.

Testpflicht für Kita-Kinder

Mit der neuen Corona-Verordnung hat der Senat auch eine Testpflicht für Kita-Kinder beschlossen. Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung könne zu Hause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen. Es können auch über Speichelabstriche, sogenannte Lollitests, erbracht werden.

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