
Sexueller Missbrauch an Cuxhavener Grundschülerin: Täter verurteilt
KREIS CUXHAVEN. Das Amtsgericht Otterndorf hat einen 31-Jährigen verurteilt, der eine Grundschülerin aus Cuxhaven sexuell missbraucht und Videos davon ins Netz gestellt hatte.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist der 31-jährige Bremerhavener am Dienstag am Amtsgericht Otterndorf verurteilt worden. Nach Informationen unserer Zeitung soll es sich um eine sehr hohe Freiheitsstrafe handeln. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, teilen Polizei und Amtsgericht bisher nur mit, dass dem Verurteilten eine mehrjährige Haftstrafe droht.
Mädchen im Grundschulalter
Die Polizei Cuxhaven hatte den Mann am 24.09.2020 festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht und Videos davon ins Netz gestellt zu haben. Über diese Filme im Netz war die Polizei dem Täter auf die Spur gekommen. Das Mädchen ist im Grundschulalter, die Mutter hatte laut Staatsanwaltschaft nichts von dem Missbrauch geahnt.
Vier weitere Opfer
Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stade und der Polizeiinspektion Cuxhaven führten weiterhin zur Identifizierung vier weiterer Opfer und zwei weiterer Beschuldigter, teilt die Polizei mit. Ob es sich dabei um Opfer oder Täter aus der Region handelt, wollte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht sagen.
Eine weitere Festnahme
Laut Polizei wurden aber zahlreiche Folgeverfahren mit gleichem strafrechtlichem Hintergrund eingeleitet. Ein weiterer Beschuldigter wurde aufgrund dieser Erkenntnisse in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft genommen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
34 Verfahren im Jahr
"In den vergangenen fünf Jahren sind innerhalb der Polizeiinspektion Cuxhaven im Jahresmittel 34 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführt worden", sagt Sprecher Tom Kase im Oktober 2020. Diesen Ermittlungszahlen stünden im Durchschnitt 28 Tatverdächtige gegenüber. Die Zahlen unterliegen laut Kase in den einzelnen Jahren jedoch statistischen Schwankungen. Zu beachten sei zudem, dass ein Tatverdächtiger, der zwei Opfer missbraucht hat, als solcher nur einmal, die Straftaten aber einzeln erfasst werden. Die Aufklärungsquote zwischen 2015 und 2019 betrage knapp 88 Prozent. (red/lab)