Geöffnete Klappbrücke beim Oste-Sperrwerk. Vorerst wird die Brücke nur in eingeschränkter Weise schließen und damit für den Straßenverkehr zugänglich sein. Foto: Schröder
Geöffnete Klappbrücke beim Oste-Sperrwerk. Vorerst wird die Brücke nur in eingeschränkter Weise schließen und damit für den Straßenverkehr zugänglich sein. Foto: Schröder
Oste-Sperrwerk

Sperrwerk in Balje: Schließzeiten eingeschränkt

07.04.2020

BALJE. Die Brückenschließzeiten der Klappbrücke über das Oste-Sperrwerk müssen vorübergehend geändert werden. Die Betriebszeiten des zwischen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven und dem Landkreis Stade vereinbarte Brückenbetriebsdienstes sind aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr im vollen Umfang leistbar.

Die Zeiten, in denen die Brücke für den öffentlichen Straßenverkehr passierbar ist, wird auf die Zeiten von Montag bis Donnerstag, 7 bis 15.30 Uhr, und Freitag von 7 bis 13 Uhr geändert. In den dazwischen liegenden Zeiten am Nachmittag, abends, über Nacht sowie das komplette Wochenende und den Feiertagen ist die Brücke hochgefahren und für den Straßenverkehr nicht passierbar.

Die Klappbrücke über das Oste-Sperrwerk bei Neuhaus/Belum ermöglicht eine zweite Überfahrt für den Straßenverkehr über die Oste zusätzlich zur Überfahrt der Landstraße L 111 über die Klappbrücke bei Geversdorf und wird gerne von der ansässigen Bevölkerung und Touristen sowie Besuchern des Natureum genutzt. Hierzu wird die Brücke zu festgelegten Zeiten für den öffentlichen Straßenverkehr heruntergefahren und nur bei Schiffsverkehr für die Schifffahrt geöffnet.

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Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland trifft das WSA Cuxhaven Maßnahmen, um seine Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen zu können. In der Folge werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WSA Cuxhaven vorrangig für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und den Zustandserhalt der Bundeswasserstraße Elbe für die Schifffahrt eingesetzt. Daneben verlagert das WSA Cuxhaven auch die Personalressourcen in die systemrelevanten Bereiche, um seine Verpflichtung zum Sturmflutschutz der Osteniederung ohne Einschränkung zu erfüllen.

"Die Entscheidung des Krisenstabes des WSA Cuxhaven, vorübergehend die Schließzeiten der Brücke über das Oste-Sperrwerk zu verringern, ist notwendig, um den Betrieb des Oste-Sperrwerks auch in dieser schwierigen Situation mit der Ausbreitung von Covid-19 ohne große Einschränkungen sicherzustellen. Wir konzentrieren unsere Ressourcen damit auf einen besonders wichtigen Bereich, um den Hochwasserschutz des Hinterlandes sicherzustellen. Damit sind wir auch auf eine Zuspitzung der Situation und einen eventuell zu befürchtenden krankheitsbedingten Ausfall unseres Sperrwerkpersonals vorbereitet. Im Falle einer Sturmflut wird das Oste-Sperrwerk rechtzeitig geschlossen sein. Das können wir sicherstellen. Ich bitte daher alle Nutzerinnen und Nutzer der Brücke um Verständnis, dass aktuell eine Priorisierung auf die besonders wichtigen Aufgaben erforderlich ist", erläutert Bernhard Meyer, Amtsleiter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Hamburg und Cuxhaven, die Maßnahme.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den Bundeswasserstraßen sowie den Erhalt des Zustands der Bundeswasserstraßen für die Schifffahrt verantwortlich. Als Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde obliegt der WSV auch die Gefahrenabwehr in diesen Bereichen.

    Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Cuxhaven ist unter anderem für den Bereich der Bundeswasserstraße Elbe von St. Margarethen bis zur Elbe-Ansteuerungstonne in der Nordsee zuständig. Mit der Errichtung des Oste-Sperrwerks hat des WSA die rechtliche Verpflichtung zum Betrieb des Sperrwerks und damit für die Gewährleistung des Sturmflutschutzes übernommen. Im Zuge der WSV-Reform werden demnächst die WSÄ Cuxhaven, Hamburg und Tönning zum neuen WSA Elbe-Nordsee zusammengeführt.

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