Am helllichten Tag soll es auf einem Spielplatz in Lamstedt zu einer versuchten Vergewaltigung einer Zwölfjährigen gekommen sein. Ein Mann sitzt in Untersuchungshaft. Foto: Julian Stratenschulte
Am helllichten Tag soll es auf einem Spielplatz in Lamstedt zu einer versuchten Vergewaltigung einer Zwölfjährigen gekommen sein. Ein Mann sitzt in Untersuchungshaft. Foto: Julian Stratenschulte
Mann in U-Haft

Spielplatz in Lamstedt: Hat Mann Kind am helllichten Tag vergewaltigt?

03.11.2021

LAMSTEDT. Am helllichten Tag soll es auf einem Spielplatz in Lamstedt zu einer versuchten Vergewaltigung einer Zwölfjährigen gekommen sein. Ein Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Der "Vorfall" wie die Staatsanwaltschaft sich ausdrückt, liegt schon etwas in der Vergangenheit: Ende August sollen sich die Szenen in Lamstedt abgespielt haben. Polizei und Staatsanwaltschaft gaben bisher aber mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Auskunft.

Tatverdächtiger in U-Haft

Jetzt hat Oberstaatsanwalt Kai Breas von der Staatsanwaltschaft Stade bestätigt: In der näheren Umgebung eines Spielplatzes in Lamstedt hat es einen "Vorfall" mit einer Zwölfjährigen gegeben. "Der mutmaßliche Täter sitzt seitdem in Untersuchungshaft", sagt Breas. Zum Tatzeitpunkt sei der Mann 61 Jahre alt gewesen, inzwischen ist er 62 Jahre alt. Die Untersuchungshaft sei angeordnet worden, weil der Mann dringend tatverdächtig sei, so der Oberstaatsanwalt. Auch das Alter des mutmaßlichen Opfers bestätigt Breas.

Passanten sollen geholfen haben 

Ob es sich tatsächlich um eine Vergewaltigung oder nur den Versuch einer Vergewaltigung handelt, sagt der Oberstaatsanwalt mit Verweis auf das laufende Verfahren und den Schutz des Opfers nicht. Nach Informationen unserer Zeitung soll es in jedem Fall um sexuellen Missbrauch gehen. Passanten, mehrere junge Männer, sollen aber gerade noch rechtzeitig eingeschritten sein, berichtet eine vertrauenswürdige Quelle unserem Medienhaus. Breas will das noch nicht bestätigen.

Anklage Ende November 

Er rechnet damit, dass die Staatsanwaltschaft Ende November Anklage gegen den 62-Jährigen erheben wird. Ob der Beschuldigte und das Kind sich kannten, beantwortet der Staatsanwalt ebenfalls mit Verweis auf das Ermittlungsverfahren nicht. Sollte tatsächlich Anklage erhoben werden und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, sei es Sache des Gerichts zu entscheiden, ob die Verhandlung öffentlich stattfinden wird. Erfahrungsgemäß sei davon aus Gründen des Opferschutz im Missbrauchsfall von Kindern nicht auszugehen. 

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