Stadt kauft Gebäude für Obdachlose
VA beschließt Kauf von Altenwalder Chaussee 147
<b>cn/ters. - Damit die Stadt auch künftig Obdachlose und "Durchwanderer" vernünftig unterbringen kann, wird sie das Haus Nr. 147 an der Altenwalder Chaussee erwerben. Das hat der Verwaltungsausschuss jetzt beschlossen. </b>
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Unterbringung von Obdachlosen. Diese war unter anderem deswegen nötig geworden, weil die Pflicht, ausländische Flüchtlinge unterzubringen, für die Stadt seit dem 1. Januar 2004 entfallen ist sie obliegt seither dem Landkreis. Seinerzeit wurden alle bis dahin bestehenden Mietverhältnisse gekündigt.
Bisher hatte die Stadt auch das Objekt Altenwalder Chaussee angemietet, um dort ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Diese Maßnahme endete im November 2006. Inzwischen hat sich der Eigentümer bereit erklärt, der Stadt das Objekt zu verkaufen.
Nach Angaben der Stadt ist das Haus sehr gut geeignet, um dort Obdachlose unterzubringen, die bisher im Männerwohnheim an der Kapitän-Alexander-Straße eine Bleibe fanden. Außerdem gibt es derzeit noch entsprechende Wohnungen in den städtischen Objekten "Zur Burg" und Altenwalder Chaussee 166.
In dem nun anzukaufenden Objekt bestehen nach Einschätzung der Verwaltung gute Unterkunftsmöglichkeiten, weil die Räume adäquat aufgeteilt sind. Zudem besteht die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Plätze für Menschen zu schaffen, die nur kurzfristig ein Quartier brauchen oder auf der Durchreise sind.
Zwar liegt das Haus etwas außerhalb, ist aber durch eine Bushaltestelle gut erreichbar; Einkaufsmöglichkeiten sind erreichbar und Behördengänge von dort möglich. Ein weiterer Vorteil ist die relativ isolierte Lage bei gleichzeitiger Nähe zum Objekt Altenwalder Chaussee 166 dort befindet sich ein Büro für einen städtischen Mitarbeiter, der die Klientel betreut.
Ergänzend weist die Verwaltung in ihrer Vorlage für den VA darauf hin, dass bei einer Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses ohne Ankauf erhebliche Kosten auf die Stadt zugekommen wären. Denn laut Vertrag hätte die Stadt zum Ende des Mietverhältnisses den alten Zustand des Hauses wieder herstellen müssen inklusive Erneuerung der Fenster, Renovierung und Wiederherstellung der früher im Erdgeschoss befindlichen Gaststätte.
In dem Haus befinden sich drei große und zwei kleine Wohneinheiten, zur Zeit ist eine kleine Wohnung mit einem Obdachlosen belegt. In der Altenwalder Chaussee 166 befinden sich 12 Zimmer, die jeweils zur Unterbringung von maximal zwei Personen geeignet sind. Derzeit sind die Räume laut Verwaltung mit neun Personen in sieben Zimmer belegt.
Zur Burg 7/7a bis 11c befindet sich im städtischen Besitz und besteht aus zwei großen und sechs kleineren Wohneinheiten, die zur Unterbringung von Ehepaaren, Klein- und Großfamilien geeignet sind. Momentan sind sechs Wohneinheiten mit 13 Personen belegt.
Derzeit ist nicht vorauszusehen wie lange das Gebäude "Altenwalder Chaussee 166" noch als Obdachlosenunterkunft zur Verfügung steht, da bei Umsetzung des Bebauungsplanes 149 "Am Böhlgraben" in nicht absehbarer Zeit der Abriss vorgesehen ist.
Die Obdachlosen aus dem ehemaligen Männerwohnheim "blockieren" derzeit eine große Wohnung (Zur Burg 7/7a), die für die Unterbringung einer Familie geeignet ist. Der Aufwand, in der "Burg", wo noch mit Kohle- bzw. Ölöfen geheizt wird, langfristig Unterbringungsmöglichkeiten für alleinstehende Obdachlose vorzusehen, wäre erheblich. Allein um ausreichende Sanitärinstallationen (entsprechend dimensionierte Durchlauferhitzer für Duschen und Warmwasser) vorzunehmen, entstünden erhebliche Kosten.
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