Urteil im Mordfall Swantje Starke lautet lebenslänglich
NEUENKIRCHEN/STADE. Lebenslänglich - so lautet das Urteil des Stader Landgerichts im Prozess um den Mord an der Abiturientin Swantje Starke aus Neuenkirchen, die im August 1981 mit über 60 Messerstichen umgebracht wurde. Das Gericht verurteilte heute den 50 Jahre alten Angeklagte Ferdinand H. aus Neuenkirchen, fast 30 Jahre nach dem Verbrechen, zu einer lebenslänglichen Haftstrafe.
Die Kammer wertete die im Prozess vorgelegten Indizien gegen H. als erdrückend, ausreichend für einen Schuldspruch. Nur er, dessen DNA-Spuren am Tatort entdeckt worden waren, komme für die Tat in Frage. Er habe damals vermutlich aus sexuellen Motiven gehandelt und dies mit dem Mord verdecken wollen.
Vorerst bleibt Ferdinand H. allerdings auf freiem Fuß - solange, bis das Urteil rechtskräftig ist. H.'s Anwalt Horst Wesemann kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Darüber, ob die Revision zugelassen wird, muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das wird voraussichtlich ein halbes Jahr dauern. Ferdinand H. hat bis zuletzt seine Unschuld beteuert.
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